RE: Psychische Gesundheit feststellen lassen? -
Sabena - 26.01.2018
Tja, dann steht '(Lehr)-meinung des Arztes gegen dem des Patienten im schlechten Fall.
Im Guten, wenn die psychiatrische Krankheit ausgeheilt ist (wie belegen, ersehen, beweisen?)
stellt der Arzt dazu ein passenden Attest aus und man ist sozusagen 'rehabilitiert' , - leider habe ich
festgestellt, dass grad im psychologischen/psychiatrischen Bereich - und dazu gehören ja auch die seel. Krankheiten wie Depressionen etc. es eben AUF den Arzt ankommt.
Auf aus sowas wie gegenseitige Symphatie.
Wer erlaubt sich schon binnen ca. 5 Minuten (ohne Messwerkzeug/Labor) da eine Meinung zu bilden??
Mir wurde jedenfalls in so kuzer Zeit (nach 3 Minuten ansehen) eine Diagnose gestellt.
Die konnte ich bis jetzt nicht wiederlegen - (und weiss auch gar nicht wie).
Ob es nicht auch die subjektive Meinung eines Arzts mitspielt, wie ich grad im Moment auf ihn wirke ?
Im psychiatrischen Bereich lernt man das zwar ebenso wie im medizinischen Bereich - aber wo sind da die Richtlinien festgelegt und von wem.
Für mich als Laie noch undurchsichtiger.
Grüsse
RE: Psychische Gesundheit feststellen lassen? -
Markus - 26.01.2018
(26.01.2018, 12:17)Sabena schrieb: Im psychiatrischen Bereich lernt man das zwar ebenso wie im medizinischen Bereich - aber wo sind da die Richtlinien festgelegt und von wem.
Habe ich ja am Anfang aus Wikipedia zitiert: Im DSM-V. Das ist das Diagnosehandbuch, das durch überwiegend pharmabezahlte Psychiater in einem Abstimmverfahren konsensiert wird. Hat nichts mit Wissenschaft zu tun, aber viel mit Korruption, und da kann man sie beim Schopfe packen. Sie müssen auf objektiv nachprüfbaren Belegen zu einer Diagnose kommen. Diese Kriterien müssen sie dir transparent machen. Und dann kann man es auch widerlegen.
Wenn natürlich alle Ärzte der Meinung sind, dass man nur ein psychisches Problem hat, dann sieht es schlecht aus. Ich habe ja durchaus Ärzte, die die Infektionen bei mir als Problem sehen, und auch verschiedene positive Befunde. Es geht mir darum, ältere Psychobefunde aus der Akte zu bekommen bzw. dem zumindest aktuelle gegenteilige Berichte entgegenzusetzen. Ich will nämlich nicht mit einer "hypochondrischen Störung" in Reha gehen, denn da wird man die körperlichen Beschwerden dann erst recht nicht ernst nehmen.
Und wenn die Diagnose dann sozusagen durch die Reha-Ärzte dort nochmal bekräftigt wird, weiß ich nicht, ob das zum Problem werden kann. Weil wegen einer hypochondrischen Störung wird man wohl kaum berentet resp. krank geschrieben werden. Außerdem, wie zuvor schon von jemand erwähnt wurde: Wenn die Diagnosen zukünftig auf Karte gespeichert werden - und das wird ganz "demokratisch" unabhängig vom Willen der Bevölkerung geschehen, genauso wie die Bargeldabschaffung - dann kann man zusehen, wo man noch Hilfe bekommt.
RE: Psychische Gesundheit feststellen lassen? -
judy - 26.01.2018
Du gehst mit den Diagnosen in die Reha, die der beantragende Arzt auf den Rehaantrag schreibt. Wenn du dann dort bist werden Diagnosen aus den Unterlagen, die du mitbringst übernommen. Somit hast du das in der Hand.
Zumindest meiner Erfahrung nach ist eine Reha sehr anstrengend wenn man so erschöpft ist. Oft wird auf Diagnostik und Medi-Umstellung wegen Personal- und Geldknappheit verzichtet.
Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück wie auch immer dein Weg zu mehr Gesundheit aussehen wird.
RE: Psychische Gesundheit feststellen lassen? - Ehemaliges Mitglied 1 - 26.01.2018
Zitat:Ich will nämlich nicht mit einer "hypochondrischen Störung" in Reha gehen, denn da wird man die körperlichen Beschwerden dann erst recht nicht ernst nehmen.
vermutlich, wenn Du diese Diagnose tatsächlich überbringen würdest oder musst, was ich nicht täte!
Zitat:Wenn die Diagnosen zukünftig auf Karte gespeichert werden
Ist das schon beschlossen?
Dann aber doch sicher nur die Diagnosen, die ab einem Stichtag dazukommen?
"Verjähren" Diagnosen eigentlich?
RE: Psychische Gesundheit feststellen lassen? -
Markus - 26.01.2018
(26.01.2018, 17:17)Niko schrieb: 1. Ist das schon beschlossen?
2. Dann aber doch sicher nur die Diagnosen, die ab einem Stichtag dazukommen?
3. "Verjähren" Diagnosen eigentlich?
1. Ist mir nichts bekannt. Stecke in der Materie aber auch nicht drin.
2. Sollte man hoffen.
3. Eine Diagnose ist entweder zutreffend oder nicht, mit verjähren kann das ja nichts zu tun haben. Wenn etwas ausgeheilt ist, heißt es dann "Zustand nach ...". Oder meinst du, ob das irgendwann aus der Akte verschwindet? Ich denke es gibt Vorgaben, wie lange Ärzte die Dokumentation mindestens vorhalten müssen. Aber heute im digitalen Zeitalter spielt das ja nicht mehr die Rolle. Kann schon sein, dass das dann für die Ewigkeit ist. Wäre aber mal interessant zu klären, wie lange das bei den Krankenkassen vorgehalten wird.
RE: Psychische Gesundheit feststellen lassen? -
Markus - 26.01.2018
@Niko: Übrigens hast du mich gerade auf eine Idee gebracht, nämlich von der Krankenkasse sämtliche dokumentierte Diagnosen inkl. Arztangabe anzufordern. Ich denke, da muss es eine Gesetzesgrundlage dafür geben.
RE: Psychische Gesundheit feststellen lassen? - Ehemaliges Mitglied 1 - 26.01.2018
Zitat: Oder meinst du, ob das irgendwann aus der Akte verschwindet?
Ein Arzt verwahrt glaube ich 10 Jahre, aber dank digitalem Zeitalter wird es vermutlich auch nicht immer mehr nach 10 Jahren gelöscht. Habe zuletzt davon profitiert, als ich einen Befund meines Hautarztes abgeholt habe, der einige Jahre über 10 Jahre alt und noch vorhanden war.
Zitat:Wäre aber mal interessant zu klären, wie lange das bei den Krankenkassen vorgehalten wird.
Ja, das würde mich auch interessieren.
RE: Psychische Gesundheit feststellen lassen? -
FreeNine - 27.01.2018
(26.01.2018, 21:40)Niko schrieb: Zitat:Wäre aber mal interessant zu klären, wie lange das bei den Krankenkassen vorgehalten wird.
Ja, das würde mich auch interessieren.
Bin ich gerade auch dabei herauszufinden. SGB5 § 304 und §292 geben da z.T. Auskunft
Siehe
Aufbewahrungsfristen:
RE: Psychische Gesundheit feststellen lassen? -
FreeNine - 27.01.2018
Die Patientenquittung geht nur über 18 Monate zurück.
RE: Psychische Gesundheit feststellen lassen? -
FreeNine - 27.01.2018
Markus,
oder du lädtst dIr den
AUD-Beleg hier runter und lässt ihn dir von der Kasse ausfüllen spaßeshalber. Das machen die umsonst und die Krankenzeiten rückwärts und vieles andere geht sehr weit zurück. Du musst den ja nicht bei der DRV abgeben. Wenn es soweit ist, holst du dir einen neuen aktuellen. Mehr dazu bei Fragen gern später.
Eine Arztangabe ist hier allerdings nicht dabei. (Siehe mein Link in Beitrag 28)