RE: eCard -
ticks for free - 02.10.2013
Zitat:Diverse Krankenkassen setzen im Augenblick ihre kritischen Versicherten massiv unter Druck mit dem Hinweis, dass ihre bisherige Krankenversichertenkarte, selbst wenn mit einem längeren Ablaufdatum versehen, ab 1.1.2014 schlagartig ungültig werden würde. Alle Anfragen an die Krankenkassen, wo das denn so stünde, verliefen bislang erfolglos.
Danke für diesen Hinweis, Landei!
Die BEK drohte mir nun auch schon, dass meine Karte ab 1.1.14 ungültg sei.
Nun lese ich aber beruhigenderweise in deinem Link:
Zitat:Die Krankenkassen müssen, wenn sie denn das „Ungültig-Werden“ faktisch durchsetzen wollen, aktiv selbst die alten Karten vom Versicherten einziehen (das steht übrigens auch im Sozialgesetzbuch). Dass das praktisch nicht wirklich möglich ist, ist wohl auch beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen jedem klar. Da die Kartenlesegeräte in den Arztpraxen sowohl die alten wie auch die neuen Karten auslesen können wird es also auch nach dem 1.1.2014 möglich sein, dort die alten Karten für die Behandlung zu nutzen, sofern sie noch nicht abgelaufen sind
RE: eCard -
landei - 13.10.2013
Die Walmartisierung des Gesundheitswesens
Der einzelne Hausarzt, das kleine Krankenhaus haben lange die Medizin geprägt, doch mit fortschreitender Vernetzung wird sie dieselbe Entwicklung nehmen wie der Einzelhandel. Die Patienten können davon nur profitieren, meint der Gesundheitsökonom David Cutler...
http://www.heise.de/tr/artikel/Die-Walmartisierung-des-Gesundheitswesens-1975809.html
RE: eCard -
Antje 1973 - 12.11.2013
Hallo ...heute morgen in der Tageszeitung
.....ab kommenden Jahr sollen die Krankenversichertenkarten gänzlich durch die eGK abgelöst werden.Von Januar 2014 an seien bei Arztbesuchen angeblich nur noch die neuen Karten gültig ,hört man immer wieder.das stimmt nicht!
Die alten Versicherungskarten bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Infobroschüre zum Thema für 1,80 EUR bei der Verbraucherzentrale.
Na wenigstens müssen wir nicht bangen das wir ab Jan. Nicht behandelt werden ,nur weil wir noch die alte Karte haben.
Gruß Antje
RE: eCard -
landei - 16.11.2013
Neuestes Urteil zur elektronischen Gesundheitskarte:
Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß
Versicherte sind verpflichtet, zum Nachweis ihres Versicherungsschutzes ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen. Es besteht kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Ausstellung eines anderweitigen Versicherungsnachweises. Sowohl die Nutzungspflicht als auch die Speicherung der Personaldaten auf der Karte sind durch ein überwiegendes Interesse der Versichertengemeinschaft gedeckt. Sie sichern eine effektive Leistungserbringung und Abrechnung. Das obligatorische Foto erleichtert die Identitätskontrolle und verhindert damit einen Missbrauch der Karte. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Berlin_S-81-KR-217613-ER_Elektronische-Gesundheitskarte-ist-verfassungsgemaess.news17189.htm
"im Interesse der Versichertengemeinschaft"
RE: eCard -
ticks for free - 16.11.2013
(16.11.2013, 13:30)landei schrieb: Neuestes Urteil zur elektronischen Gesundheitskarte:
Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß
Versicherte sind verpflichtet, zum Nachweis ihres Versicherungsschutzes ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen.

RE: eCard -
landei - 16.11.2013
Studie Digitales Deutschland 2020 - Gesundheit digital
Elektronische Gesundheitskarte
...Unter den in der vorliegenden Studie befragten IKT-Experten schreiben 41 Prozent der Gesundheitskarte
zukunftig eine hohe Bedeutung zu. Diese vergleichsweise zuruckhaltende Einschatzung der Bedeutung der Gesundheitskarte durch die Befragten kann dadurch untermauert werden, dass aktuell der potenzielle Nutzen bisher kaum ausgenutzt wird, denn die potentiell moglichen Funktionen sind derzeit noch nicht verfugbar und sollen schrittweise eingefuhrt werden. Die Karte enthalt einen Mikroprozessor, wodurch in Zukunft sensible Daten verschlusselt gespeichert werden konnen. Dadurch wird es moglich, neben Notfalldaten auch weitere Informationen uber den Besitzer zu speichern, wie eingenommene Arzneimittel, durchgefuhrte Impfungen, Rontgen- oder MRT -Bilder sowie elektronische Patientenakten...
Speicherung von Patientendaten im Internet
Die Speicherung von Patientendaten im Internet uber Cloud-Anbieter wird nur von 26 Prozent der
hier befragten IKT-Experten als wichtig fur die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssektors
angesehen. Die Zuruckhaltung kann bedingt sein durch Zweifel an der Sicherheit der gespeicherten
Daten, denn noch gibt es keine klaren gesetzlichen Regelungen fur die Auftragsdatenverarbeitung. Zudem
konnte das Antwortverhalten der IKT-Experten durch die aktuelle Spionageaffare rund um PRISM
und TEMPORA beeinflusst worden sein
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2013/Studie%20Digitales%20Deutschland.html
RE: eCard -
FreeNine - 16.11.2013
(16.11.2013, 13:46)ticks for free schrieb: (16.11.2013, 13:30)landei schrieb: Neuestes Urteil zur elektronischen Gesundheitskarte:
Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß
Versicherte sind verpflichtet, zum Nachweis ihres Versicherungsschutzes ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen.


Danke für den Link:
... da rebelierts in mir immer noch dagegen, aber nun werde ich mich langsam wohl mal kümmern müssen?!

RE: eCard -
landei - 05.01.2014
Zitat:Kassen geben endlich zu: Alte Versichertenkarten weiter nutzbar
Der GKV-Spitzenverband hat eine Erklärung zur Diskussion um die Gültigkeit der noch nicht abgelaufenen Krankenversicherungskarten abgegeben. Diese seien auch über den 1. Januar 2014 hinaus anwendbar. Die Kassen bestätigen damit nun doch die Auffassung von KBV und KVen.
http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/227-Kassen-geben-endlich-zu-Alte-Versichertenkarten-weiter-nutzbar.html
RE: eCard -
Helena - 05.01.2014
Ich habe schon lange so eine neue mit Foto. Aber ich habe nur meine Versichertennummer und die Daten, die vorher auch in der Karte gespeichert waren, frei gegeben. Sprich: Ich habe da was unterschrieben und da steht drauf, dass KEINE Diagnosen gespeichert werden dürfen. Mein Arzt sagte, die Kasse muss sich daran halten.
RE: eCard -
Amelie 46 - 05.01.2014
Hallo Helena,
hast du das Schreiben von der KK bekommen und
wie soll man das kontrollieren?
LG.Amelie