RE: Grad der Behinderung - Versorgungsamt -
Nicole1968 - 30.10.2018
Hallo Michael Myers,
ich glaube, es ist egal, ob per Hand oder am PC... wenn deine Handschrift gut lesbar ist, macht es wohl keinen Unterschied.
Ich habe vor ein paar Wochen gerade einen Verschlimmerungsantrag gestellt und gar nicht soviel dazu geschrieben, wie hier einige berichten... als ich das hier alles gelesen habe, wurde mir schon mulmig, ob das dann wohl reicht... ich bin gespannt... mein HA hat mir bestätigt, dass das VA bei ihm vor ca. 2 Wochen angefragt hat und er auch sofort reagiert hat... mal sehen, wie lange das jetzt noch dauert und was dabei raus kommt.
LG Nicole
RE: Grad der Behinderung - Versorgungsamt - Ehemaliges Mitglied - 30.10.2018
Menschen die schon lange leiden, vergessen vieles weil sie so alltäglich geworden sind, die Einschränkungen.
Kann helfen
https://www.borreliose-nachrichten.de/symptom-tagebuch
https://www.borreliose-nachrichten.de/datenerhebung/
RE: Grad der Behinderung - Versorgungsamt -
Nicole1968 - 20.12.2018
Ich hab dann heute mal meinen Ablehnungsbescheid bekommen...
nicht berücksichtigt werden konnten:
Gelenkbeschwerden, Rheuma, Borreliose, Kopfschmerz, Müdigkeit, Schwindel ...
Nun überlege ich, ob mit richtig ausführlicher Begründung ein Widerspruch Sinn macht... oder ob das vielleicht erfolgreicher wäre, gleich mit Anwalt...
Habe eine Anwältin, die für mich gerade Ansprüche an die Rentenversicherung beim Sozialgericht durchsetzen soll (Erwerbsminderungsrente), vielleicht sollte ich die mal fragen, ob sie mir auch beim Widerspruch behilflich ist.. was meint ihr?


RE: Grad der Behinderung - Versorgungsamt -
Markus - 20.12.2018
(20.12.2018, 14:54)Nicole1968 schrieb: was meint ihr?
Ich glaube nicht, dass dem fehlerhaften Bescheid Abhilfe geschaffen wird. Von daher kannst du den Widerspruch auch ohne Anwalt machen und dann, wenn du den ablehnenden Widerspruchsbescheid hast, damit zum Anwalt und vors Sozialgericht. Es sei denn, du hast eine Rechtschutzversicherung oder so. Aber ansonsten kostet ein Widerspruchsverfahren über den Anwalt nach meiner Kenntnis so 400 €, und das bei absehbarem Ausgang. Daher würde ich mir das Geld sparen und selbst eine Begründung aufsetzen. Vor dem SG solltest du dann mit einem erfahrenen Anwalt aufschlagen.
RE: Grad der Behinderung - Versorgungsamt -
johanna cochius - 20.12.2018
Widerspruch würde ich immer machen, auch wenn etwas anerkannt wurde.
Ich bekam damals zuerst 30. Dann ein Jahr später neuer Antrag, kam auf 40. Dann auf 60 mit Widerspruch und einem guten Attest vom HA.
Jetzt bin ich auf 80 mit Merkzeichen.
Man muss kämpfen und kämpfen, aber e kann sich lohnen, die probieren es immer.
Wichtig ist wirklich gaaaaanz genau zu schildern wie es dir geht und was dich im Alltag behindert.
Sehr wichtig ist, alle Ärzte die du angibst einzuweihen und sie sollten auch schreiben, was ihr für einen GdB mit ggf. Merkzeichen anstrebt.
Bei Widerspruch mind. ein Attest mit rein, aus dem das auch hervorgeht was ihr anstrebt.
Ansonsten würde ich das auch so vorschlagen wie Markus.
RE: Grad der Behinderung - Versorgungsamt -
Markus - 20.12.2018
Noch was wegen dem Widerspruch: Sinnvoll wäre da am ehesten, wenn du einen Arzt hast, der das medizinisch begründen kann. Einen Anwalt brauchts da wie gesagt m.E. nicht. Wenn du einen Arzt hast, zudem du einen guten Draht hast, dann kannst du deinen Widerspruch vielleicht selbst medizinisch-fachlich begründen und es deinem Arzt vorlegen. Wenn er es für gut befindet (ggfs. soll er Änderungen machen), dann würde ich die Begründung unter seinem Namen mit seinem OK dann dem Widerspruch beilegen. Was nämlich ein Laie meint - es sei so gut begründet wie es will - dürfte im Zweifelsfall niemanden interessieren. Da die Ärzte ja keine Zeit haben, sowas ordentlich zu begründen, dürften die sich über diese Entlastung sogar freuen.
Beantrage auch das Gutachten (und ggfs. Akteneinsicht), das dem ablehnenden Bescheid zugrunde liegt. Dann kannst du das als Grundlage deiner Gegenargumentation verwenden. Ich würde aber wie gesagt mir nicht zu viel Hoffnung machen und dementsprechend nicht zu viel Energie da reinstecken. Du solltest auch nicht dein ganzes Pulver vorab verschießen, sondern noch ein paar Joker fürs Sozialgericht aufheben. Vorab vielleicht auch gleich kundig machen, welcher Gutachter für deinen Fall in Frage kommen würde. Für CFS ist mir z.B. deutschlandweit nur einer in Hamburg bekannt.
Denke an die Fristwahrung, dass du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen musst. Das geht auch ohne Begründung, diese kann dann in Ruhe ausgearbeitet und nachgereicht werden. Halt im Widerspruch vermerken, dass eine Begründung nachgereicht wird. Sensible Schreiben würde ich auch immer mit Einschreiben per Rückschein versenden.
RE: Grad der Behinderung - Versorgungsamt -
Nicole1968 - 20.12.2018
(20.12.2018, 19:57)Markus schrieb: Beantrage auch das Gutachten (und ggfs. Akteneinsicht), das dem ablehnenden Bescheid zugrunde liegt. Dann kannst du das als Grundlage deiner Gegenargumentation verwenden.
Auf die Idee wäre ich nicht gekommen... ich hätte jetzt einfach ins blaue geschossen mit der Schilderung meiner Einschränkungen...
Widerspruch erstmal ohne Begründung, das kannte ich und das mache ich auch jetzt über die Feiertage... und per Einschreiben sowieso...
habe Mitte Januar wieder Arzttermin, da werde ich das dann mit dem Arzt besprechen, was und wie am besten und was er für mich tun kann...
@ Johanna
Ich habe seit Jahren schon 30 % (und Gleichstellung) auf meine Angststörung... also Psyche ...
Der jetzige Antrag war ein Versuch, aufgrund der ganzen körperlichen Einschränkungen auf 50 % zu kommen, wenn denn auch nur irgendwas davon anerkannt worden wäre...
Aufgeben ist keine Option,... ich versuche es weiter
RE: Grad der Behinderung - Versorgungsamt -
Michael Myers - 09.07.2019
Hallo,
auf dem Erstantrag steht "Datum der letzten Behandlung". Ich bin bei meinem Spezi nun fast 10 Jahre nahezu durchgehend in Behandlung, was soll ich da eintragen? Nur das Datum des letzten Besuchs?
Auch soll man ankreuzen, ob man vom Hausarzt überwiesen wurde. Ja, wurde ich, allerdings nur zu Beginn, was, wie gesagt, schon eine Ewigkeit her ist. Soll ich da "Ja" ankreuzen?
L. G.
Michael
RE: Grad der Behinderung - Versorgungsamt -
borrärger - 09.07.2019
(09.07.2019, 14:41)Michael Myers schrieb: auf dem Erstantrag steht "Datum der letzten Behandlung". Ich bin bei meinem Spezi nun fast 10 Jahre nahezu durchgehend in Behandlung, was soll ich da eintragen? Nur das Datum des letzten Besuchs?
ich würde das Datum der letztes Behandlung eintragen und danaben schreiben, dass Du schon nahezu 10 Jahre dort behandelt wirst.
(09.07.2019, 14:41)Michael Myers schrieb: Auch soll man ankreuzen, ob man vom Hausarzt überwiesen wurde. Ja, wurde ich, allerdings nur zu Beginn, was, wie gesagt, schon eine Ewigkeit her ist. Soll ich da "Ja" ankreuzen?
Also ist das ein klares "Ja". Du wurdest doch überwiesen also natürlich auch ankreuzen.
Gut ist bestimmt wenn Du andere behandelnde Ärzte auch auflistest, muss man glaub sowieso.
So würde ich es machen.
RE: Grad der Behinderung - Versorgungsamt -
Michael Myers - 09.07.2019
Hallo Borrärger,
so werde ich es machen. Vielen Dank!