GdB 50 ist durch. -
PaterPapas - 27.12.2012
Nun ist es geschafft am 24.12. war der Brief vom Versorgungsamt im Briefkasten.
Erst hatte ich nur 30 bekommen die dann durch den ersten Wiederspruch in 40 geändert wurden.
Nach Rücksprache mit dem VDK der sich windete und meinte mehr als 40 könne ich nicht erreichen

bin ich umgehend aus dem VDK ausgetreten habe noch nie solch einen lahmen Verein gesehen nun weiß ich auch warum dort so viel alte Menschen drin sind wegen den Kaffeefahrten vermutlich aber nicht weil man dort geholfen bekommt vor allem nicht als junger Mensch. Da sind die überfordert !
Meine Frau ist umgehend mit meinen unterlagen zu einem Anwalt der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat. Dieser hat dann auch gleich schon den Wiederspruch verfasst und was soll ich sagen nun sind mir die 50 Prozent sofort zugesprochen worden.
Gruß
Pater
RE: GdB 50 ist durch. -
AnjaM - 27.12.2012
Perfekt! Was für ein schönes Weihnachtsgeschenk. Gratuliere!
RE: GdB 50 ist durch. -
Andrea22 - 27.12.2012
Hallo Pater,
herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg !
Auch wenn es sehr seltsam ist - zu solcher " Beeinträchtigung " gratulieren zu müssen....

Es ist ja nicht ganz einfach die 50 % zu erreichen - hat also seine Berechtigung. LEIDER !!!
Lg Andrea 22
RE: GdB 50 ist durch. -
PaterPapas - 27.12.2012
Liebe Andrea,
ich gebe dir vollkommen recht zwar ist es ein trauriger Anlass zu dem man gratuliert, jedoch bin ich sehr sehr froh darüber da man wenigstens steuerliche Vorteile hat und gerade in der vollen Erwerbsminderung zählt jeder Cent.
Zudem brauche ich mir auch keine Gedanken zu machen um mein Job der jetzt wenigstens sicher am ruhen ist so zu sagen!
Wenigstens ein paar sorgen weniger wenn wir schon durch die Erkrankung so geplagt sind.
Von daher habe ich mich trotzdem darüber gefreut.
Gruß Pater
RE: GdB 50 ist durch. -
Extremcouching - 28.12.2012
Hallo Pater!
Herzlichen Glückwunsch zur 50!!!! Toll!
LG Couch
RE: GdB 50 ist durch. -
Rosa45 - 05.01.2013
Hallo Zusammen,
ich habe heute auch meinen Erst-Bescheid bekommen (ohne Hilfe VDK :-))
und gleich GdB 40.
Allerdings wurden so viele Einschränkungen nicht berücksichtigt und nach den Tabellen GdS müßte ich auf mindestens 50 bis 60 kommen und hab das auch nochmal schriftlich geäussert.......
LG an alle Rosa
RE: GdB 50 ist durch. -
PaterPapas - 13.01.2013
Am besten gleich über den Anwalt den Widerspruch einreichen !
Die machen das extra es gibt ja genügend Menschen die sich nicht wehren!
Und sich somit einfach mit dem zufrieden geben das die veranschlagen an Prozenten.
Lass den einfach keine Ruhe bis du dein Ziel erreicht hast kann ich Dir nur Raten.
Traurig aber wahr man muss um rein RECHT kämpfen !!
Gruß Pater
RE: GdB 50 ist durch. -
Amrei - 13.01.2013
Hallo Pater!
Meinen Glückwunsch! Endlich mal wieder etwas Erfreuliches bei dir!
Dein Vorgehen wird uns Vorbild sein, und wir werden nun auch einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen, um den GdB von 30 in mehr umzuwandeln.
Schließlich kann unsre Tochter seit Jahren das Haus auch nicht mehr verlassen.
Man darf eben doch nicht klein beigeben, weil man irgendwann einfach zu müde und mürbe ist, diesem Behördenwust entgegenzutreten.
Liebe Grüße
Amrei
RE: GdB 50 ist durch. -
PaterPapas - 13.01.2013
Liebe Amrei das gleiche wünsche ich Euch auch.
So schwer wie es deine Tochter getroffen hat ist es einfach nur unzumutbar mit "nur" 30 Prozent abgespeist zu werden unfassbar!
Es ist ja eigentlich nichts erfreuliches (die 50zu bekommen) auf der anderen Seite jedoch schafft es in einigen Bereichen wenigsten Erleichterung z.b. steuerlich und in meinem Fall beruflich auch. Da mein Arbeitsplatz nun durch die 50 Prozent so lange ruht egal wie lange die Erwerbsunfähigkeit noch dauert.
Ich wünsche euch die kraft dies auch noch durch zu Boxen
Lg an euch beide Pater
RE: GdB 50 ist durch. -
Stahlkocher - 14.01.2013
@paterPapas
von mir keinen Glückwunsch.GdB heißt ja,das Du dauerhaft krank bist.Die "Vergünstigungen" bringen Dir ja nicht alzu viel.Rente hast Du inzwischen,Kündigungsschutz brauchst Du nicht.Eventuell ein wenig Steuererleichterung(das Geld fließt meist gleich wieder ins Gesundheitssystem), ach ja,Du darfst Dir jetzt den Sitzplatz in der Strassenbahn erstreiten.
Wichtig aber ist,Du legst hier das System offen(niedrige Beh.-gr.),
und zeigst das Widerspruch sich lohnt.
@amrei
So wie sich mir der Zustand Deiner Tochter darstellt,sollte sogar ein noch höherer Grad der Beh. bestehen.Dazu wahrscheinlich noch die Merkzeichen für Gehbehinderung und Begleitung.Ihr solltet auch mal über ein Pflegestufe nachdenken und beantragen.Ist denn auch schon ein Antrag auf EM Rente gestellt ?
Wir können uns ja mal zu diesem Thema mit allen Interessierten im Chat verabreden. Vorschlag von Dir zur Uhrzeit und Tag am besten als Extra Thread.
Grüße