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Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - Druckversion

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Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - FreeNine - 14.01.2013

Wer Probleme mit den Zähnen hat und Angst vor den Kosten sollte sich mal informieren, ob er unter die Härtefallregelung fällt:
- Diese Möglichkeit ist vielen nicht bekannt!

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, das die Krankenkasse bis 100 % der Regelversorgung bei Leistungen zum Zahnersatz übernimmt:

Die vollständige Kostenübernahme richtet sich nach dem monatlichen Familien-Bruttoeinkommen. Den Grenzbetrag kann man bei der Krankenkasse erfragen. Da ich nicht weis, ob das von Kasse zu Kasse gleich ist und der Grenzbetrag von 2012 noch in gleicher Höhe besteht, möchte ich mich in der derzeitigen Betragshöhe nicht festlegen.

(z.B. lag der Grenzbetrag bei meiner Kasse in 2012 bei 1050 Euro für das Mitglied. Er erhöhte sich für das erste Familienmitglied um 393,75 Euro und für jedes weitere um 262,50 Euro.)
Für manchen Geringverdiener kann es ggf. interessant sein?! (z.B. bei Krankengeld- oder ALG 1-Zahlung (Nahtlosregelung))

Also bei der Kasse einfach mal erkundigen. Dann beim Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen und den Antrag bei der Kasse stellen.
Ggf. kann der Zahnarzt auch Auskunft dazu geben!
(Ich habe es z.B. auch erst nach Zahnarztwechsel von neuen Zahnarzt erfahren, das diese Möglichkeit besteht.)
(Unter dem Begriff Härtefallregelung oder Härtefallversorgung könnt Ihr gern selbst noch etwas dazu googeln....)

Viel Erfolg


RE: Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - Andi2 - 05.02.2013

Hallo

Härtefallregelung bei Zahnersatz: Wenn man darunter fällt, zahlt die KK maximal die doppelte Regelleistung.
Das heißt: müsste man Beispielsweise 200 euro als Eigenanteil zahlen, zahlt dann die KK 400 euro dazu! nach meinem Wissen aber nicht unbedingt 100%.

Aber..... unbedingt versuchen!
Genauso wie die Freistellung von Zuzahlungen versuchen.

LG
Andi2


RE: Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - FreeNine - 05.02.2013

Hallo Andi,

also in meinem Fall hat die Krankenkasse die komplette Rechnung (100%) übernommen. Natürlich mußt man bei der Regelversorgung(Standart) bleiben. Also ich hatte das im Vorfeld dem Zahnarzt gesagt, das ich nichts zuzahlen möchte und bei der Grundversorgung bleibe.
Und bin mit der Behandlung ganz zufrieden!

Also keine eigenen Wünsche äußern. Bei eigenen Wünschen außerhalb der Regelversorgung wird man dann auch einen Teil dazu beitragen müssen. Auch die Zahnärzte wollen mehr verkaufen. Wenn man natürlich das beste will, dann kostet es auch mehr.

LG FreeNine