Dauerbehandlung von Physiotherapie - Druckversion
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Dauerbehandlung von Physiotherapie -
FreeNine - 24.05.2025
Bei Borreliose nicht einfach, da es ja eine "chronische Borreliose" im anerkannten Sinne nicht gibt.
Ich bemühe mich seit Jahren da irgendwie durchzukämpfen, um regelmäßig die nötige Physiotherapie zu erhalten.
Man findet immer wieder eine Lösung für sich, aber es ist müßig. Nach Art der Jäger und Sammler.
Lange Zeit konnte der Arzt auf dem Rezept "außer des Regelfalls" auf der Verordnung ankreuzen und ausfüllen. Das gibt es nicht mehr.
Dazu kommt, dass die Physiotherapie auch Budget abhängig ist usw.
Es gibt eine
Heilmittelrichtlinie, wo die Diagnosen aufgeführt sind und angegeben ist, welche Therapie in welchem Maß verordnet werden kann, ist im
Heilmittelkatalog zu finden.
Natürlich ist da Borreliose kein Thema.
Nun habe ich eine Verordnung bekommen, mit welcher ich eine Dauerverordnung bei der Krankenkasse beantragen kann/soll.
Siehe auch die Info
Laut Google Zusammenfassung mit KI:
Zitat:Um eine Dauerbehandlung Physiotherapie zu beantragen, müssen Sie zunächst die Voraussetzungen für eine Langzeitverordnung erfüllen. Diese beinhalten eine schwere und langfristige Erkrankung, die eine kontinuierliche physiotherapeutische Behandlung über einen längeren Zeitraum notwendig macht. Anschließend müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, der von Ihrem behandelnden Arzt beglaubigt sein muss.
Zitat:Schritte zur Antragstellung:
Zitat:1. Ärztliche Verordnung:
Zitat:Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an, um die Notwendigkeit einer Dauerbehandlung zu besprechen.
Zitat:Der Arzt muss eine Begründung für die Dauerbehandlung und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen physiotherapeutischen Behandlung formulieren, inklusive der Diagnose und der prognostizierten Dauer.
Zitat:Der Arzt muss die Heilmittel-Richtlinien berücksichtigen, bevor er eine Verordnung ausstellt.
Zitat:2. Antragstellung bei der Krankenkasse:
Zitat:Füllen Sie den Antrag auf Genehmigung einer Langzeitverordnung aus, der von Ihrer Krankenkasse bereitgestellt wird.
Zitat:Legen Sie die ärztliche Verordnung und die Begründung für die Dauerbehandlung bei.
Zitat:Sollten Sie eine solche Verordnung mit Begründung erhalten, können Sie einen Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Zitat:3. Genehmigungsverfahren:
Zitat:Die Krankenkasse prüft den Antrag und die Begründung.
Zitat:Bei einer Genehmigung kann die physiotherapeutische Behandlung für den genehmigten Zeitraum fortgesetzt werden.
Zitat:Sollte die Krankenkasse innerhalb von 4 Wochen nach Eingang Ihres Antrags keine Rückmeldung geben, gilt der Antrag als genehmigt, so das Anwalt.de.
Zitat:Zusätzliche Informationen:
Zitat:Die Genehmigung einer Langzeitverordnung kann auch bei einer Summe einzelner Erkrankungen erfolgen, die eine kontinuierliche physiotherapeutische Behandlung erforderlich machen.
Zitat:Nach der Genehmigung müssen Sie mindestens alle 12 Wochen ein Arztbesuch zur Kontrolle und eine erneute Heilmittelverordnung vorweisen.
Zitat:Die Genehmigung ist an die jeweilige Krankenkasse gebunden, bei einem Krankenkassenwechsel müssen Sie erneut einen Antrag stellen, so das Physio-Agil.
Ich habe jetzt auf der Verordnung die Diagnose
G93.3 G und CFS stehen und eine Verordnung über KG-ZNS und Wärmetherapie bzgl. Muskulärer Beschreibung.
Wie es dazu kam, mehr später dazu. Für mich seit langem mal wieder eine positive Erfahrung. Wie es die Kasse dann sieht, bin ich gespannt.