Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit -
stüberin - 15.08.2013
Ich habe mich entschlossen, mein Atelier aufzugeben.
Das klingt einfach, ist es aber nicht, denn ich habe in den Jahren vor meiner Erkrankung (2008) hohe Ausbildungskosten steuerlich als Verlust geltend gemacht. Ich hatte ja sehr große Pläne...

Seitdem arbeite ich zwar (mit sehr kleinem Gewinn), aber ich merke nun, dass ich überfordert bin. Wenn ich nun einfach so aufhöre, muss ich sehr viel Steuern nachzahlen, denn das Finanzamt hat immer den Vorbehalt der Liebhaberei aufrechterhalten.
Hat jemand von Euch Erfahrung mit eines solchen Situation?
Wie muss ein Attest sein, dass es anerkannt wird?
Danke für Eure Antworten!
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit -
Nala - 15.08.2013
Liebe Stüberin,
ich kann Dir da leider gar nicht weiterhelfen, aber ich möchte Dir sagen, dass es mir leid tut, dass Du diesen Schritt gehen willst (musst). Ich wünsche Dir, dass Du eine Lösung findest, um das Atelier abzuwickeln. Und ganz viel gute Besserung, Kraft und Zuversicht trotz allem.
LG Nala
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit -
Helena - 15.08.2013
stüberin, überlege doch mal ob es nicht besser ist, vorerst mal den Betrieb nur stillzulegen. Das kann man wegen Krankheit machen. Bist du dann irgendwann über 55 Jahre alt und/oder dauerhaft erwerbsunfähig im Sinne des SGB hast du einen Freibetrag bei einer Betriebsaufgabe.
Ich habe das im Verwandtenkreis schon mal so machen lassen. Der Betrieb wurde wegen Krankheit nur unterbrochen bzw. vorläufig stillgelegt - und ist es nun schon seit einigen Jahren. Auch eine Verpachtung wäre keine Betriebsaufgabe, weil du ja dann Pacht erzielen würdest, die du wieder versteuerst.
Ich glaube, du solltest da mal einen guten Steuerberater um Rat fragen. Die Kosten für ihn sind bestimmt gut angelegt.
Hier kannst du ja schon mal schauen:
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par16.html#abs-4
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/betriebsveruerung-freibetrag.html
LG. Helena
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit -
Oolong - 15.08.2013
Hallo und Grüße,
ich kann dir auch nur raten, nicht allein eine endgültige Entscheidung zu treffen. Ich schicke dir noch eine PN. Oolong
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit -
Extremcouching - 16.08.2013
Ach Stüberin, das tut mir so leid!!!
Ansonsten finde ich die Tipps der anderen gut. Manchmal sind Verbraucherzentralen ganz hilfreich (außer in meiner Stadt - da denkt man, die wollen gar nicht mit Verbrauchern sprechen...).
Ganz liebe Grüße,
Couch
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit -
stüberin - 17.08.2013
Danke Euch.
Steuerberater und Rechtsanwalt habe ich schon gefragt. Ich fürchte halt, dass man mit einer eingebildeten Krankheit wie die Borreliose es schwerer hat mit der Anerkennung. Ein Herzinfarkt oder so wäre wohl einfacher...
Insgesamt bin ich gar nicht so traurig über den Entschluss, es ist befreiend, nicht mehr zu "müssen". Und in finanzielle Not komme ich nicht.
(15.08.2013, 20:58)Helena schrieb: Bist du dann irgendwann über 55 Jahre alt
LG. Helena
hihi, das klingt gut, Helena. Ich werde dieses Jahr 58...
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit -
Helena - 17.08.2013
Ich werde dieses Jahr noch 60..... Bist also noch ein junger Springer gegen mich!

Also hast du ja schon den Freibetrag, ist doch schon mal was!
Was hat dein Steuermensch zur vorübergehenden Stilllegung gesagt? Du hast es ja nicht mal so weit bis zur offiziellen Altersrente, falls nichts vorher gelingen sollte. DIE wenigen Jahre sitzt du doch noch auf einer Backe ab...
LG, Helena[/i]
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit -
stüberin - 18.08.2013
Liebe Beate,
Stillegen oder Überschreiben kann man nur einen Betrieb, den habe ich aber nicht. Künstlerische freiberufliche Arbeit ist allein an die Person gebunden.
Ich möchte schon gern einen rechtlichen Zustand erreichen, der es mir gestattet, auch wieder anzufangen, wenn das Hirn wieder funktioniert. Aber im Moment ist meine größte Sorge, dass man mir das Krankwerden nicht glaubt...
RE: Aufgabe freiberuflicher Tätigkeit -
Amrei - 20.08.2013
(15.08.2013, 20:58)Helena schrieb: stüberin, überlege doch mal ob es nicht besser ist, vorerst mal den Betrieb nur stillzulegen. Das kann man wegen Krankheit machen. Bist du dann irgendwann über 55 Jahre alt und/oder dauerhaft erwerbsunfähig im Sinne des SGB hast du einen Freibetrag bei einer Betriebsaufgabe.
LG. Helena
Hallo stüberin.,
dem möchte ich mich anschließen.
Du weißt ja gar nicht, ob es dir nicht doch nochmal besser geht.
Wenn du allerdings nicht unbedingt arbeiten mußt, dann "genieße" eben deinen Vorruhestand; mache ich auch, soweit es beschwerdemäßig möglich ist.
Ich denke, inzwischen sieht nicht mehr jeder die Borreliose als "eingebildete" Krankheit an.
Alles Gute und liebe Grüße
Amrei