Zitat:denn solange Du Krankengeld beziehst, solange wird Dein Anspruch auf ALG1 in der vollen Länge erhalten.
danke Rosa, das wußte ich noch nicht.
Dann wird wohl später das Arbeitslosengeld vom Krankengeld berechnet, oder?
Für nächste Woche drücke ich dir schon mal ganz kräftig die Daumen!!!
@gummibärchen
du den link hatte ich hier auch schon entdeckt. Das registrieren klappt aber leider bei mir nicht. Der Bestätigungscode wird nicht angenommen

Hatte auch Amnethyst eine PN geschickt, leider scheint sie zur Zeit nicht online zu sein!
Von daher hab ich meine Fragen hier gestellt!
Trotzdem dankeschön für den link -hätt ja klappen können !
Liebe Grüße
Wuschel