01.02.2013, 11:33
Nach meinem Wissen:
Nein, das ALG wird nach Deinem Einkommen vor der Krankschreibung berechnet.
Allerdings bekommst Du kein ALG1, solange Du weiterhin krankgeschrieben bist - da Du Deine AK der AFA ja nicht zur Verfügung stehst.
Trotzdem mußt Du die Beendigung des Arbeitsverhältnisses melden, da Du sonst später Sanktionen fürchten musst.
Da Du nicht weißt, wie´s gesundheitlich weiter geht, würde ich an Deiner Stelle die Krankschreibung erstmal weiter laufen lassen.
Du kannst die Krankschreibung auch erstmal auslaufen lassen, AFA anmelden und berechnen lassen und dann bei erneuter Verschlechterung wieder krank schreiben lassen.
Auch das verlängert meines Wissens den Anspruch auf ALG1 um die Zeiten der Krankschreibung.
Die sogenannte Nahtlosigkeit kommt dann aber erst zum Tragen, wenn Du einen EM-Rentenantrag (verlängert aber auch nicht den Anspruch auf ALG) stellst.
LG Rosa
Nein, das ALG wird nach Deinem Einkommen vor der Krankschreibung berechnet.
Allerdings bekommst Du kein ALG1, solange Du weiterhin krankgeschrieben bist - da Du Deine AK der AFA ja nicht zur Verfügung stehst.
Trotzdem mußt Du die Beendigung des Arbeitsverhältnisses melden, da Du sonst später Sanktionen fürchten musst.
Da Du nicht weißt, wie´s gesundheitlich weiter geht, würde ich an Deiner Stelle die Krankschreibung erstmal weiter laufen lassen.
Du kannst die Krankschreibung auch erstmal auslaufen lassen, AFA anmelden und berechnen lassen und dann bei erneuter Verschlechterung wieder krank schreiben lassen.
Auch das verlängert meines Wissens den Anspruch auf ALG1 um die Zeiten der Krankschreibung.
Die sogenannte Nahtlosigkeit kommt dann aber erst zum Tragen, wenn Du einen EM-Rentenantrag (verlängert aber auch nicht den Anspruch auf ALG) stellst.
LG Rosa