Hallo,
Krankenversichert bist Du auch so noch, solange Du krankgeschrieben bist.
Was ich nicht so ganz verstehe ist das Verhalten von Deinem AG, denn der muss nur 6 oder 8 Wochen zahlen (weis ich nicht ganz genau) und dann übernimmt eh die Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes (vorausgesetzt kleiche Krankheit).
Wenn die AFA Dich als arbeitssuchend führt, wirst Du von dort natürlich weiter krankenversichert - bei Anspruch auf ALG1
LG Rosa
Nahtlosigkeit bedeutet, das Du wenn wegen Krankheit auf unbestimmte Zeit (voraussichtlich über 6 Monate) nicht arbeitsfähig bist, dann das Recht zusteht eine EM-Rente auf Zeit zu beantragen. Stellst Du den Antrag, bist Du für die AGA ja als nicht vermittelbar eingestuft. Würde also bedeuten, kein ALG1. Da greift die Nahtlsoigkeitsregelung, da bis zur Entscheidung der RV dann Nahtlsoigkeit besteht und die AFA weiter zahlen muss, bis eine entgültige Entscheidung getroffen ist (max. bis ALG1 ausläuft).
Krankenversichert bist Du auch so noch, solange Du krankgeschrieben bist.
Was ich nicht so ganz verstehe ist das Verhalten von Deinem AG, denn der muss nur 6 oder 8 Wochen zahlen (weis ich nicht ganz genau) und dann übernimmt eh die Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes (vorausgesetzt kleiche Krankheit).
Wenn die AFA Dich als arbeitssuchend führt, wirst Du von dort natürlich weiter krankenversichert - bei Anspruch auf ALG1
LG Rosa
Nahtlosigkeit bedeutet, das Du wenn wegen Krankheit auf unbestimmte Zeit (voraussichtlich über 6 Monate) nicht arbeitsfähig bist, dann das Recht zusteht eine EM-Rente auf Zeit zu beantragen. Stellst Du den Antrag, bist Du für die AGA ja als nicht vermittelbar eingestuft. Würde also bedeuten, kein ALG1. Da greift die Nahtlsoigkeitsregelung, da bis zur Entscheidung der RV dann Nahtlsoigkeit besteht und die AFA weiter zahlen muss, bis eine entgültige Entscheidung getroffen ist (max. bis ALG1 ausläuft).