21.02.2017, 12:50

Deine Anamnese war wirklich sehr ausführlich. ICH VERSTEHE DIE REAKTION nicht.
Gut zu wissen:
http://www.akdae.de/Arzneimitteltherapie.../index.php
Es ist schwer von hier zu beurteilen. LEIDER
(Was ist denn mit der Krankenkasse, vielleicht hilfsbereit bei den Infusionen)
Aus/zu Deiner Vorgeschichte. (Wanderröte nicht behandelt)
Zitat:b) Wird aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich,Aus:
der dem Patienten bei korrektem medizinischem Vorgehen erspart geblieben wäre, hat der erstbehandelnde Arzt haftungsrechtlich für den weiteren Eingriff einzustehen.
Dabei umfasst seine Einstandspflicht regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes.
http://www.jurathek.de/showdocument.php?...ferrer=430