28.03.2017, 22:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.03.2017, 08:25 von lI Moderator Il.)
(14.03.2017, 08:12)Zotti schrieb: @ Elefant
Um die Wiederspruchsfrist zu wahren ist das einfachste den Wiederspruch als Dreizeiler zu formulieren mit dem Zusatz "Begründung folgt".
Dann hast du Luft, in Ruhe mit einem Anwalt die Begründung zu formulieren.
Wenn es zu lange dauert bekommst Du irgendwann eine neue Frist gesetzt, aber der Ball ist erstmal bei der Gegenseite.
Zotti, Deine Antwort ist nicht besonders gut. sehe ich als nicht hilfreich.
Richtig:Widerspruch , Begründung folgt. Dann hat man etwas Luft um mit einem Anwalt, wenn man denn einen hat, einen Termin bekommt die Begründung zu formulieren.
Deine Aussage, wenn zu lange dauert bekommst Du irgendwann eine neue Frist, ist komplett daneben!!! Diese Aufschiebung, Frist, bekommst Du nur, wenn Du sie beantragst und vorallem begründen kannst!!!!!!!!!!!!!!!
Erst, und wirklich nur erst, ist der Ball bei der Gegenseite, wenn Du Deine Widerspruchsbegründung abgegeben hast.
LG Bine
Netiquette: s.u. Mod.