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Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung
#2

Ja, Ingeborg,

aber früher waren Behinderte befreit - jetzt müssen sie zahlen:

Auch Menschen mit Behinderung beteiligen sich jetzt mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung. Damit folgt der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.

Gruß - Rosenfan

Älter werden ist die einzige Möglichkeit länger zu leben!
Aber alt werden ist nichts für Feiglinge...


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