17.06.2017, 20:40
Hallo Hans-Bert,
dass eine befristete Vollrente erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wird, ist per Gesetz so.
Ich würde Dir anraten, wegen der Zahlungslücke mal bei
https://www.krank-ohne-rente.de/index.php
nachzufragen, da habe ich das Problem schon öfter gelesen, damit kennen sich einige User aus.
Mich selber betraf es nicht, ich bekam meine Rente im August 2008 rückwirkend ab Beginn meiner Arbeitsunfähigkeit Ende August 2007 bewilligt und gezahlt wurde dann rückwirkend ab März 2008.
Wieso Doppelbezüge? Die hätte man meines Wissens nur, wenn die Rente rückwirkend bewilligt und ausgezahlt wird, für Zeiträume, in denen man Krankengeld oder ALG bezogen hat. das war z.B. bei mir so, Krankengeld und Rente wurde aber zwischen Krankenkasse und DRV intern verrechnet und ich bekam den übersteigenden Betrag Rente nachgezahlt. Ich hatte keinerlei Zeiträume ohne Bezüge und auch keine mit doppelten Einkünften.
Wegen SGB VI § 101
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__101.html
§ 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen
(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.
Wenn bei Hans-Bert ab August gezahlt wird, hat die DRV demnach scheinbar den Eintritt der Erwerbsminderung ab Februar festgelegt.
Liebe Grüße
Annette
dass eine befristete Vollrente erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wird, ist per Gesetz so.
Ich würde Dir anraten, wegen der Zahlungslücke mal bei
https://www.krank-ohne-rente.de/index.php
nachzufragen, da habe ich das Problem schon öfter gelesen, damit kennen sich einige User aus.
Mich selber betraf es nicht, ich bekam meine Rente im August 2008 rückwirkend ab Beginn meiner Arbeitsunfähigkeit Ende August 2007 bewilligt und gezahlt wurde dann rückwirkend ab März 2008.
Zotti schrieb:Argumentiert wird damit, das man ja auch zu anfang Doppelbezüge hatte.
Wieso Doppelbezüge? Die hätte man meines Wissens nur, wenn die Rente rückwirkend bewilligt und ausgezahlt wird, für Zeiträume, in denen man Krankengeld oder ALG bezogen hat. das war z.B. bei mir so, Krankengeld und Rente wurde aber zwischen Krankenkasse und DRV intern verrechnet und ich bekam den übersteigenden Betrag Rente nachgezahlt. Ich hatte keinerlei Zeiträume ohne Bezüge und auch keine mit doppelten Einkünften.
johanna cochius schrieb:Die Frage die ich mir stelle, warum zahlt die DRV erst ab August?
Wegen SGB VI § 101
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__101.html
§ 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen
(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.
Wenn bei Hans-Bert ab August gezahlt wird, hat die DRV demnach scheinbar den Eintritt der Erwerbsminderung ab Februar festgelegt.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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