04.07.2017, 10:22
(03.07.2017, 14:28)AuchDa schrieb: Hallo,
bin im Widerspruch für die volle Erwerbminderungsrente( Teilerwerb hab ich schon).
Jetzt hatte ich einen von glaub der 5. Gutachter der mir verzählt hat ich hät keine Borreliose mehr sondern nen Phantomschmerz.
Es hilft nix die Beschwerden zu behandeln sondern den Kopf.
Ja klar............ich kenn die Problematik mit der chronischen Borreliose usw.
Weiss auch das man mit Borreliose nicht die Rente durchboxen kann sondern mit den Erkrankungen die es mit sich bringt.
Mein Frage bringt es was, oder kann man das überhaupt, wenn man vor Gericht geht, selbst ein Gutachten von nem BorreSpezi vorzulegen oder machen zu lassen?
Hat jemand Erfahrung?
Oder muß ich da wieder zu so nen Gutachter von der DRV?
Ach ja und zu meinen MRT Aufnahmen meinte er bei jedem über 30 findet man da was!!
Ein Kampf, ich sags euch..........
Da ich selbst gerade vor gericht ein verfahren am laufen habe und die ganze problematik mit der weiteren behandlung noch infusionen benötigen werde ist eine berentung auf psychisch kontraproduktiv.
da würde ich vor gericht klagen wenn es sein muss bis zum bundesverwaltungsgericht so wie das mit dem cannabis voriges jahr ist auch beim bundesverwaltunggericht gelandet.
Nur durch das bundesverwaltungsgericht kann sich etwas für die allgemeinheit verändern wenn die höchstrichter die ganze borrelioseproblematik in die einzelteile zerlegen.
psychopharmaka wirken nicht auf bakterien sondern nur antiniotika. !!!
Wie alt bist du derzeit ?
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.

