Nur mal ein Beispiel, das ich zu dem Thema vor längeren gefunden habe (da es auch bei mir u.v.a. um die Gebrauchsfähigkeit der Hände geht)
Ein Auszug aus einem sozialgerichtlichen Vortrag zu einem Urteil des Gerichtes Hannover
Zur Begründung machten wir u.a. geltend, dass der Versicherte nicht in der Lage ist, mit den Händen nennenswerte Verrichtungen auszuüben, weil sehr schnell beidseitig stechende Schmerzen in den Fingern auftreten. Dies ist ein Hinweis auf eine schwere spezifische Leistungsbehinderung. Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts kann eine Einschränkung der Handbewegungen oder auch eine Gebrauchsunfähigkeit der Hände zu einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung führen, weil speziell einfachste Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussetzen, dass die erwerbstätige Person ihre Hände gebrauchen kann. Gerade einfachste Arbeiten zeichnen sich durch einen hohen Anteil an manuellen Verrichtungen aus. Von daher setzt ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraus, dass eine weitestgehend uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit beider Hände vorliegt.
Ich hoffe Du verstehst, worum es bei der EM-Rente geht? Du mußt nachweisen, warum Du keine einfachsten Arbeiten mehr ausführen kannst und das anhand des med. Verlaufes der Erkrankung.
Dabei ist es völlig egalt, ob Du Krebs, Borreliose oder MS oder auch psychische Ursachen als Diagnose hast.
Was noch dazu kommt, nach allgemeiner Meinung der meisten Ärzte ist ja Borreliose schnell heilbar und somit schneidest Du Dir selbst den Ast ab auf dem Du sitzt.
Für Polyneuropathien, Arthrose u.s.w. gibt es z.Z. keine Heilungsmöglichkeiten..... Verstehst Du?
Ein Auszug aus einem sozialgerichtlichen Vortrag zu einem Urteil des Gerichtes Hannover
Zur Begründung machten wir u.a. geltend, dass der Versicherte nicht in der Lage ist, mit den Händen nennenswerte Verrichtungen auszuüben, weil sehr schnell beidseitig stechende Schmerzen in den Fingern auftreten. Dies ist ein Hinweis auf eine schwere spezifische Leistungsbehinderung. Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts kann eine Einschränkung der Handbewegungen oder auch eine Gebrauchsunfähigkeit der Hände zu einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung führen, weil speziell einfachste Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussetzen, dass die erwerbstätige Person ihre Hände gebrauchen kann. Gerade einfachste Arbeiten zeichnen sich durch einen hohen Anteil an manuellen Verrichtungen aus. Von daher setzt ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraus, dass eine weitestgehend uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit beider Hände vorliegt.
Ich hoffe Du verstehst, worum es bei der EM-Rente geht? Du mußt nachweisen, warum Du keine einfachsten Arbeiten mehr ausführen kannst und das anhand des med. Verlaufes der Erkrankung.
Dabei ist es völlig egalt, ob Du Krebs, Borreliose oder MS oder auch psychische Ursachen als Diagnose hast.
Was noch dazu kommt, nach allgemeiner Meinung der meisten Ärzte ist ja Borreliose schnell heilbar und somit schneidest Du Dir selbst den Ast ab auf dem Du sitzt.
Für Polyneuropathien, Arthrose u.s.w. gibt es z.Z. keine Heilungsmöglichkeiten..... Verstehst Du?