26.01.2018, 17:45
(26.01.2018, 17:17)Niko schrieb: 1. Ist das schon beschlossen?
2. Dann aber doch sicher nur die Diagnosen, die ab einem Stichtag dazukommen?
3. "Verjähren" Diagnosen eigentlich?
1. Ist mir nichts bekannt. Stecke in der Materie aber auch nicht drin.
2. Sollte man hoffen.
3. Eine Diagnose ist entweder zutreffend oder nicht, mit verjähren kann das ja nichts zu tun haben. Wenn etwas ausgeheilt ist, heißt es dann "Zustand nach ...". Oder meinst du, ob das irgendwann aus der Akte verschwindet? Ich denke es gibt Vorgaben, wie lange Ärzte die Dokumentation mindestens vorhalten müssen. Aber heute im digitalen Zeitalter spielt das ja nicht mehr die Rolle. Kann schon sein, dass das dann für die Ewigkeit ist. Wäre aber mal interessant zu klären, wie lange das bei den Krankenkassen vorgehalten wird.
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