20.12.2018, 15:08
(20.12.2018, 14:54)Nicole1968 schrieb: was meint ihr?Ich glaube nicht, dass dem fehlerhaften Bescheid Abhilfe geschaffen wird. Von daher kannst du den Widerspruch auch ohne Anwalt machen und dann, wenn du den ablehnenden Widerspruchsbescheid hast, damit zum Anwalt und vors Sozialgericht. Es sei denn, du hast eine Rechtschutzversicherung oder so. Aber ansonsten kostet ein Widerspruchsverfahren über den Anwalt nach meiner Kenntnis so 400 €, und das bei absehbarem Ausgang. Daher würde ich mir das Geld sparen und selbst eine Begründung aufsetzen. Vor dem SG solltest du dann mit einem erfahrenen Anwalt aufschlagen.
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