18.02.2019, 07:46
Hallo hec,
wenn du zu einem DGN-Gutachter musst, bestehe unbedingt auf dem Recht zur Mitnahme einer Begleitperson. Bitte auch auf "Gerichtsfestigkeit" dieser Begleitperson bestehen - und möglichst viele der Gutachter-Fragen nur schriftlich beantworten...
Wenn es knüppelhart kommt, ist dann deine Beweislage besser.
Viel Glück!
wenn du zu einem DGN-Gutachter musst, bestehe unbedingt auf dem Recht zur Mitnahme einer Begleitperson. Bitte auch auf "Gerichtsfestigkeit" dieser Begleitperson bestehen - und möglichst viele der Gutachter-Fragen nur schriftlich beantworten...
Wenn es knüppelhart kommt, ist dann deine Beweislage besser.
Viel Glück!

