22.09.2012, 10:43
Zitat:Aber die Unterscheidung von Infos und Beschwerden dürfte nicht schwer sein. Oder doch?
Doch ist es. (der unterschied zwischen einer Meinung und einer Tatsachenbehauptung, die im Zweifel bewiesen werden muss, ist Fließend. Diese Grenze wird dann im Zweifel von einem Richter Festgesetzt.)
Da ist was im Busch und wen ich mehr Erfahre sag ich gerne Bescheid wo diskutiert werden kann, aber bitte nicht hier über den BFBD.
