21.06.2019, 05:11
Zitat:Es würde sonst ja heißen, dass jemand mit geringem Einkommen und ohne Rechtsschutzversicherung in der CH keine Chance hat sein Recht durchzusetzen.Das ist mehr oder weniger so hier. Es gibt kostenlose Rechtsberatung, aber die reissen sich in der Regel kein Bein aus. Aber auch mit Rechtschutzversicherung und Anwalt muss man sich gut überlegen, mit welcher Strategie man bezüglich Diagnose vorgeht. Ohne Diagnose keine Rente. Die Borreliose, insbesondere nicht therapierbare Residualschäden davon, sind in der Regel sehr schwer zu beweisen. Und dann muss auch noch, unabhängig von der Diagnose, bewiesen sein, dass die Beschwerden die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Da kann es besser sein, man setzt auf eine psychische Diagnose. Solche Diagnosen werden unsereinen ja massenhaft verteilt. Auf die medizinische Versorgung hat das schlussendlich keinen Einfluss, denn Taggeld-/Rentenversicherungen kommunzieren nicht mit Krankenkassen und es steht jedem Arzt frei, eine Krankheit auf Verdacht zu behandeln, unabhängig davon, mit welcher Diagnose man verrentet ist.
Bei mir wurde die Borreliose teilweise als Rentendiagnose anerkannt. Ausschlaggebend war sicher die positive PCR aus zwei Proben (Haut und Blut); histologischer Befund von Haut, der mit ACA vereinbar ist und vor allem die Krankengeschichte, wo die ACA fünf Jahre vor der Diagnose klinisch beschrieben wurde (leider nicht als solche diagnostiziert). Das Einfordern aller Krankenakten auf zehn Jahre zurück war mir für die Beweisführung ausserordentlich hilfreich, zumal ich damit beweisen konnte, dass die Diagnose/Therapie viel zu spät einsetzte und damit auch gemäss geltender Lehrmeinung mit Residualschäden zu rechnen ist.
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz