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Borreliose in Gesundheitsprüfung angeben?
#6

Ich denke nicht, dass Elisa etc. gemacht wird, da Amtsärzte im Grunde "nur" das beurteilen, was man bringt bzw. dann u. U. noch Unterlagen etc. vom HA o. ä. sehen wollen.
Ich hatte ein Schreiben meines HA dabei, worin bestätigt wurde, dass bei mir serol. gesichert eine Borreliose vorliegt und diese mit Restsymptomen nach Lehrmeinung behandelt wird. Des weiteren stand darin, dass man davon ausgehe, dass diese sich legten und von einer späteren Beeinträchtigung nicht auszugehen ist. (Was wiederum nicht heißt, dass dies doch so sein könnte. Rolleyes)

Wie bereits erwähnt gibt es laut Lehrmeinung keine chron. Borreliose und da es so etwas nicht gibt, kann man dafür auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist bei einer Frühberentung oder eben bei einer Therapie nach Therapie "unser" Problem, aber in diesem Fall ist es ein Glücksfall.

Ich weiß trotzdem nicht, was ich dir raten soll. Evtl. hat noch jemand anderes hier eine Meinung zu dem Thema?!

Ich für mich wollte mit offenen Karten soielen - auch auf die Gefahr hin, die Verbeamtung wird abgelehnt. Nun wurde sie bewilligt und das obwohl die Borreliose angegeben wurde bzw. der Amtsarzt sagte, er müsse erwähnen, dass die wiederkommen könnte. (Was ja eigentlich wieder entgegen der Lehrmeinung der chr. Borreliose geht.... Biggrin)
Das Risiko eines krassen Rückfalles, ohne Bescheid gesagt zu haben und die Entziehung der Verbeamtung, das wollte ich nicht eingehen und muss ich nun auch nicht mehr...
Daher bin ich aus diesem Blickwinkel ganz beruhigt.

Ich wünsche dir eine weise Entscheidung.

LG.
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Thanks given by: Rosenfan , KerstinH , Filenada


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