10.04.2013, 21:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.04.2013, 11:24 von lI Moderator Il.)
aus diesem Grunde ist bei jeder Diskusion dieser hinweis nötig:
http://www.gesundheit.de/medizin/medikam...medikament
In Deutschland ist die Verwendung von Cannabis zur Selbstmedikation oder zu Genusszwecken verboten. Seit 1983 kann Nabilon, ein synthetischer THC-Abkömmling, seit 1998 der Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) durch Ärzte im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes verschrieben werden.
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s.o. Moderator
Beitrag wurde mit Verschiebung ins neue Thema rückeditiert. Gruß Moderator
http://www.gesundheit.de/medizin/medikam...medikament
In Deutschland ist die Verwendung von Cannabis zur Selbstmedikation oder zu Genusszwecken verboten. Seit 1983 kann Nabilon, ein synthetischer THC-Abkömmling, seit 1998 der Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) durch Ärzte im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes verschrieben werden.
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s.o. Moderator
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