05.10.2012, 22:43
im Grunde gibts das doch schon ( nur "noch" ohne Rechtsgrundlage" ), denn die JC möchten schon seit langem ein ärztlichen Befundbericht der die erwerbsfähigkeit eines Empfängers bewertet.
Kostepunkt 5€ und irgendwas
mein Arzt weigert sich für diesen Betrag auch nur den Stift in die Hand zu nehmen, ausserdem stellt doch ein Arzt die arbeits oder eben AU fest
Über die Erwerbsfähigkeit entscheidet doch die DRV
was ist denn wenn ein Arzt sagen würde unter 3 St. der Amtsarzt sagt mehr als 6 St.?
hmmmmmm
also gilt in Zukunft das Wort meines behandelnden Arztes mehr als das des JC Amtsarztes?
Und soll das heissen wenn mein Arzt sagt unter 3 St. bekomm ich auch weniger Geld?
oder doch nicht wenn der Amtsarzt sagt 6 o. mehr St.?
Das kann doch gar nicht funktionieren
letztendlich wird es doch darum gehen Geld zu sparen...wie immer also
Kostepunkt 5€ und irgendwas

mein Arzt weigert sich für diesen Betrag auch nur den Stift in die Hand zu nehmen, ausserdem stellt doch ein Arzt die arbeits oder eben AU fest
Über die Erwerbsfähigkeit entscheidet doch die DRV
was ist denn wenn ein Arzt sagen würde unter 3 St. der Amtsarzt sagt mehr als 6 St.?
hmmmmmm
also gilt in Zukunft das Wort meines behandelnden Arztes mehr als das des JC Amtsarztes?
Und soll das heissen wenn mein Arzt sagt unter 3 St. bekomm ich auch weniger Geld?
oder doch nicht wenn der Amtsarzt sagt 6 o. mehr St.?
Das kann doch gar nicht funktionieren

letztendlich wird es doch darum gehen Geld zu sparen...wie immer also
Nimm dir Zeit, solang dir welche bleibt.....