(06.07.2013, 20:20)heiko111 schrieb: selbst eine S3 ist nicht rechtsverbindlich
und was hat das mit einer nicht lege artis durchgeführten Behandlung zu tun? Oder mit einer Arzthaftung?
Das ist doch der Punkt wo ich Dir nicht folgen kann! Was willst Du damit sagen?
Eine Arzthaftung ist im Grunde auch "nur" die Haftung für eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Dienstleistung. Du kannst auch keinen Kfz-Mechaniker verklagen, wenn er sagt das auto ist schrott. Stellt sich hinterher raus, das es nicht Schrott war und Du dadurch einen nachweislichen Schaden hast, erst dann haftet er. Ähnlich bei Ärzten.

