27.08.2013, 16:02
Positiver EBV-IgM ist ein Hinweis auf aktive Infektion. EBV sind Viren. Sie stehen im Verdacht, verschiedenste Krankheitsbilder auszulösen. Ich denke, dass noch nicht alle Krankheitsbilder bekannt sind, die mit EBV in Verbindung stehen. Die p41-Bande des Borreliose-Blots ist übrigens auch kreuzreaktiv mit EBV. Wie und ob sich die beiden Krankheiten gegenseitig aufrecht erhalten, und welchen Einfluss das auf die Diagnostik hat, ist nicht abzuschätzen und auch nicht Gegenstand von Forschungen. Die Borreliose-Therapie-Forschung ist schon eine einzige Katastrophe. Wenn dann auch Ko-Infektionen im Spiel sind: Gute Nacht!
Mit deiner Konstellation (Verdacht auf mehrere Infektionen) würde ich an deiner Stelle einen von der Selbsthilfe empfohlenen Spezi aufsuchen. Am besten einen, der auch Erfahrung hat mit Ko-Infektionen bei Borreliose. Bei mir bestand nebst der Borreliose (bewiesen durch Direktnachweis) auch ein Verdacht auf EBV (Grenwertiger IgM). Meine Spezi hat vorgeschlagen, den EBV mit Aciclovir zu behandeln und zwar VOR der Borreliose-Therapie. Wurde auch so gemacht. Ob es einen Einfluss auf meinen Zustand hatte, kann ich nicht sagen. Weiss ja nicht, wie es wäre, wenn ich es nicht gemacht hätte.
LG, Regi
Mit deiner Konstellation (Verdacht auf mehrere Infektionen) würde ich an deiner Stelle einen von der Selbsthilfe empfohlenen Spezi aufsuchen. Am besten einen, der auch Erfahrung hat mit Ko-Infektionen bei Borreliose. Bei mir bestand nebst der Borreliose (bewiesen durch Direktnachweis) auch ein Verdacht auf EBV (Grenwertiger IgM). Meine Spezi hat vorgeschlagen, den EBV mit Aciclovir zu behandeln und zwar VOR der Borreliose-Therapie. Wurde auch so gemacht. Ob es einen Einfluss auf meinen Zustand hatte, kann ich nicht sagen. Weiss ja nicht, wie es wäre, wenn ich es nicht gemacht hätte.

LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz