Dem Betroffenen wird das nichts nützen, dass das Gericht die Sache an die SUVA zur Abklärung durch einen Infektiologen zurückgewiesen hat. Unsere Infektiologen sind brutale Hardliner. Laut der Aussage eines renommierten CH-Infektiologen eines Universitätsspitals bekomme sogar er Probleme mit den Versicherungen, wenn der die Diagnose eines Post Lyme-Syndroms stelle. Das habe ich aus erster Hand. Ich habe das selber gehört.
Das Problem sind nicht die Neurologen allein. Das Problem sind alle Hardliner, die sich krampfhaft an den Leidlinien festhalten. Das Problem ist, dass die Betroffenen ihre Krankheit beweisen müssen und das ist nunmal aufgrund der lausigen Diagnostik nicht möglich. Weder aktive Infektion noch Gesundheitsschaden durch Borreliose kann durch entsprechende Tests bewiesen werden. Ausnahme: Positiver Direktnachweis für den Beweis einer aktiven Infektion, sofern nicht kurz vorher eine AB-Therapie gemacht wurde. Dies ist wiederum sehr schwierig, weil sich Borrelien im menschlichen Organismus nur sehr schwer fassen lassen.
Wenn sich die Ärzte den Versicherungen mehr verpflichtet fühlen als den Patienten und in der Folge die Diagnose eines Post Lyme-Syndroms (oder chronischer Borreliose oder was auch immer unseren Zustand ausmacht) nicht stellen, bleiben wir eine magere Statistik. Seltene Krankheit = kaum Forschung - weder an Diagnostika noch an Therapien.
Für Gerichte muss die Diagnose überwiegend wahrscheinlich sein. "Möglich" reicht nicht aus. Eine Borreliose, resp. einen daraus resultierenden chronischen Gesundheitsschaden ist sehr schwierig bis gar nicht zu beweisen. Es kann schlussendlich immer etwas anderes sein. Die entsprechenden Diagnostika fehlen. Das gesamte Borreliose-Elend hat seine Ursache in der lausigen Diagnostik. Alles hängt daran: die Diagnose an sich, Ergebnisse klinischer Therapie-Studien, Therapiekontrolle, Epidemiologie. Das Einzige worin man sich einig ist, ist dass die Wanderröte die Borrelieninfektion beweist - sofern sie dann auch typisch und gross mit Ring ausfällt. Leider persistiert die Wanderröte als Beweis nicht.
LG, Regi
Das Problem sind nicht die Neurologen allein. Das Problem sind alle Hardliner, die sich krampfhaft an den Leidlinien festhalten. Das Problem ist, dass die Betroffenen ihre Krankheit beweisen müssen und das ist nunmal aufgrund der lausigen Diagnostik nicht möglich. Weder aktive Infektion noch Gesundheitsschaden durch Borreliose kann durch entsprechende Tests bewiesen werden. Ausnahme: Positiver Direktnachweis für den Beweis einer aktiven Infektion, sofern nicht kurz vorher eine AB-Therapie gemacht wurde. Dies ist wiederum sehr schwierig, weil sich Borrelien im menschlichen Organismus nur sehr schwer fassen lassen.
Wenn sich die Ärzte den Versicherungen mehr verpflichtet fühlen als den Patienten und in der Folge die Diagnose eines Post Lyme-Syndroms (oder chronischer Borreliose oder was auch immer unseren Zustand ausmacht) nicht stellen, bleiben wir eine magere Statistik. Seltene Krankheit = kaum Forschung - weder an Diagnostika noch an Therapien.
Für Gerichte muss die Diagnose überwiegend wahrscheinlich sein. "Möglich" reicht nicht aus. Eine Borreliose, resp. einen daraus resultierenden chronischen Gesundheitsschaden ist sehr schwierig bis gar nicht zu beweisen. Es kann schlussendlich immer etwas anderes sein. Die entsprechenden Diagnostika fehlen. Das gesamte Borreliose-Elend hat seine Ursache in der lausigen Diagnostik. Alles hängt daran: die Diagnose an sich, Ergebnisse klinischer Therapie-Studien, Therapiekontrolle, Epidemiologie. Das Einzige worin man sich einig ist, ist dass die Wanderröte die Borrelieninfektion beweist - sofern sie dann auch typisch und gross mit Ring ausfällt. Leider persistiert die Wanderröte als Beweis nicht.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz

