04.09.2013, 07:07
Hallo Regi,
ist eine Sache des Herangehens bereits nach der Schadenmeldung.
Wir streiten ja gerade auch mit einer Unfallversicherung (bei der der Eintritt der Invalidität bei Infektionen - ca. 15 bis 20 versicherte Infektionen - als Unfallereignis definiert ist), gerichtlich unbestritten gilt:
- das eine Borreliose vorlag mit floriden Infekt des Kniegelenkes
- das die formellen vertraglichen Bedingungen eingehalten wurden
Med. gesicherte Diagnose, Lymearthritis selbst durch eine Uniklinik schriftlich bestätigt (auf seiten der beklagten Vers. noch als Beweis vorgelegt
) und Polyneuropathie - dazu gibt es Gutachten bei der RV die das nochmals gutachterlich bestätigen (noch als As im Ärmel).
Das sind wirklich als gesichert geltende Haupt-Diagnosen, kein Verdacht auf und solch ein Bla Bla, dazu eine umfangreiche DD mit Ausschluss aller infrage kommender Infektionen und sonstiger möglicher Erkrankungen.
Schauen wir mal, wohin und wie weit das geht.
LG Rosa
ist eine Sache des Herangehens bereits nach der Schadenmeldung.
Wir streiten ja gerade auch mit einer Unfallversicherung (bei der der Eintritt der Invalidität bei Infektionen - ca. 15 bis 20 versicherte Infektionen - als Unfallereignis definiert ist), gerichtlich unbestritten gilt:
- das eine Borreliose vorlag mit floriden Infekt des Kniegelenkes
- das die formellen vertraglichen Bedingungen eingehalten wurden
Med. gesicherte Diagnose, Lymearthritis selbst durch eine Uniklinik schriftlich bestätigt (auf seiten der beklagten Vers. noch als Beweis vorgelegt
) und Polyneuropathie - dazu gibt es Gutachten bei der RV die das nochmals gutachterlich bestätigen (noch als As im Ärmel).Das sind wirklich als gesichert geltende Haupt-Diagnosen, kein Verdacht auf und solch ein Bla Bla, dazu eine umfangreiche DD mit Ausschluss aller infrage kommender Infektionen und sonstiger möglicher Erkrankungen.
Schauen wir mal, wohin und wie weit das geht.
LG Rosa

