24.01.2014, 15:12
Wie du da wieder raus kommst- ganz einfach - sage dort NIEMALS die Wahrheit!
+Gehe NIEMALS ALLEINE dort hin.
Nehm dir einen BEISTAND mit. Achte auf deine Wortwahl, denn Zeugen dürfen in aller Regel draussen bleiben.
Und deine Erkrankungen gehen die Sachbearbeiterin in der Jobvermittlung absolut NICHTS an.
Und überlege dir gut ob du dich dem Arbeitsmarkt Teilzeit zur Verfügung stells. Ich würde es nicht ankreuzen. Stellst du dich nur Teilzeit zur Verfügung fehlen dir ne menge Taler.
Ob oder das dir eine Teilzeitstelle vermutlich entgegenkommen würde ist eine ganz andere Sache und niemand hindert dich daran auch danach zu suchen :-)
Wenn du nun einen Teilzeitjob annimmst kann dir das wohl niemand verbieten.
Und zurück zahlen, nein,ich denke nicht, habe ich so zumindest noch nie gehört, denn wenn du Vollzeit gemeldet bist und Teilzeit "bekommst" kannst du schliesslich nichts dafür ;-)
Du wirst also "nur" bestraft wenn du dort die Wahrheit sagst ;-)
Mit dem Zwang zur Vollzeitstelle, hmmmmmmmmm, ich denke schon, ABER
mal ganz im ernst, das die dich vermitteln in eine Vollzeitstelle, glaube ich eher weniger mit 51 J. und Einschränkungen.
Wenn es gar nicht anders geht lässt du dich halt mal Krank schreiben.
+
unterschreibe niemals vor Ort eine Eingliederungsvereinbarung! Nimm sie mit zur Prüfung - ist dein gutes Recht - (auch wenn man dir etwas anderes erzählt beim Amt)
+Gehe NIEMALS ALLEINE dort hin.
Nehm dir einen BEISTAND mit. Achte auf deine Wortwahl, denn Zeugen dürfen in aller Regel draussen bleiben.
Und deine Erkrankungen gehen die Sachbearbeiterin in der Jobvermittlung absolut NICHTS an.
Und überlege dir gut ob du dich dem Arbeitsmarkt Teilzeit zur Verfügung stells. Ich würde es nicht ankreuzen. Stellst du dich nur Teilzeit zur Verfügung fehlen dir ne menge Taler.
Ob oder das dir eine Teilzeitstelle vermutlich entgegenkommen würde ist eine ganz andere Sache und niemand hindert dich daran auch danach zu suchen :-)
Wenn du nun einen Teilzeitjob annimmst kann dir das wohl niemand verbieten.
Und zurück zahlen, nein,ich denke nicht, habe ich so zumindest noch nie gehört, denn wenn du Vollzeit gemeldet bist und Teilzeit "bekommst" kannst du schliesslich nichts dafür ;-)
Du wirst also "nur" bestraft wenn du dort die Wahrheit sagst ;-)
Mit dem Zwang zur Vollzeitstelle, hmmmmmmmmm, ich denke schon, ABER
mal ganz im ernst, das die dich vermitteln in eine Vollzeitstelle, glaube ich eher weniger mit 51 J. und Einschränkungen.
Wenn es gar nicht anders geht lässt du dich halt mal Krank schreiben.
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unterschreibe niemals vor Ort eine Eingliederungsvereinbarung! Nimm sie mit zur Prüfung - ist dein gutes Recht - (auch wenn man dir etwas anderes erzählt beim Amt)
Nimm dir Zeit, solang dir welche bleibt.....

