26.01.2014, 13:17
Hallo Zusammen,
wenn´s später um die DRV geht, dann macht Euch auf Erfahrungen gefasst.
Wie Ihr wisst, habe ich ja im Feb. 12 die EM-Rente beantragt und bin seit Mai 13 nach Ablehnung des Widerspruches im Klageverfahren. Ich hatte ja den Verkehrsunfall im April 13 noch.
Lt. Stellungnahme der DRV hatte ich ja nie eine ursächliche Erkrankung und auch der Verkehrsunfall würde nichts daran ändern und niemals hatte ich Borreliose!!!!
Nun habe ich aktuelle medizinische Befunde und das Gutachten der VBG an die Rentenversicherung Bund weitergeleitet, wo unter anderem (neben der gutachterlich gesicherten PNP, Arthritis, Kniegelenkinfektion - Folgeschäden u.s.w. auch initiale Coxarthrose, Borreliose mit Belastungsstörung und Muskelabbau u.s.w. nochmals gutachterlich bestätigt wurden.
Also genau gegensätzlich zu den Stellungnahmen der DRV Bund.
Anwort der DRV, am .... ging die Klage gegen die Entscheidung der DRV Bund beim SG zu.
Somit obliegt es ausschließlich dem SG die Führung des Verfahrens inkl. der Entscheidung über das Klagebegehren.
Die DRV ist lediglich noch am Verfahren beteiligt und nimmt als Beklagte ausschließlich auf gerichtliche Anweisung Stellung.
Bla bla bla.....
Ähnlich ging das mit dem ALG I am Anfang, da kannte auch keiner die gesetzlichen Regelungen (oder wollte sie nicht kennen).
Also passt wirklich auf, denn man ist dann in einer Sackgasse und muss sich alles hart erkämpfen - obwohl man eigentlich nicht die Kraft dazu hat.
LG Rosa
wenn´s später um die DRV geht, dann macht Euch auf Erfahrungen gefasst.
Wie Ihr wisst, habe ich ja im Feb. 12 die EM-Rente beantragt und bin seit Mai 13 nach Ablehnung des Widerspruches im Klageverfahren. Ich hatte ja den Verkehrsunfall im April 13 noch.
Lt. Stellungnahme der DRV hatte ich ja nie eine ursächliche Erkrankung und auch der Verkehrsunfall würde nichts daran ändern und niemals hatte ich Borreliose!!!!
Nun habe ich aktuelle medizinische Befunde und das Gutachten der VBG an die Rentenversicherung Bund weitergeleitet, wo unter anderem (neben der gutachterlich gesicherten PNP, Arthritis, Kniegelenkinfektion - Folgeschäden u.s.w. auch initiale Coxarthrose, Borreliose mit Belastungsstörung und Muskelabbau u.s.w. nochmals gutachterlich bestätigt wurden.
Also genau gegensätzlich zu den Stellungnahmen der DRV Bund.
Anwort der DRV, am .... ging die Klage gegen die Entscheidung der DRV Bund beim SG zu.
Somit obliegt es ausschließlich dem SG die Führung des Verfahrens inkl. der Entscheidung über das Klagebegehren.
Die DRV ist lediglich noch am Verfahren beteiligt und nimmt als Beklagte ausschließlich auf gerichtliche Anweisung Stellung.
Bla bla bla.....
Ähnlich ging das mit dem ALG I am Anfang, da kannte auch keiner die gesetzlichen Regelungen (oder wollte sie nicht kennen).
Also passt wirklich auf, denn man ist dann in einer Sackgasse und muss sich alles hart erkämpfen - obwohl man eigentlich nicht die Kraft dazu hat.
LG Rosa