Ich zitiere Sinngemäß mal aus der Gerichtsverhandlung:
Selbst wenn man Untersuchungen der Gelenkflüssigkeit, Synoviaproben u.s.w. durchgeführt hätte wäre keine Borreliose festgestellt worden da diese sich nicht nachweisen läßt!
Aber selbst wenn die Borreliose nachgewiesen worden wäre, dann hätte man noch nicht gewußt mit welchem Antibiotika und wie lange behandelt werden müßte.
Also ist es nicht als fehlerhaft zu sehen, überhaupt keine Abklärung vorzunehmen - denn in 10 % der Fälle findet man sowieso keine Ursache für Gelenkentzündungen!
Ist das nicht eine Frechheit?! So läuft das System bei einer doch so einfach zu diagnostizierenden Krankheit, "Wo ist das Problem?"
Urteil habe ich noch nicht
Verharmlosung trifft es nicht, ignoranz trifft es eher
Selbst wenn man Untersuchungen der Gelenkflüssigkeit, Synoviaproben u.s.w. durchgeführt hätte wäre keine Borreliose festgestellt worden da diese sich nicht nachweisen läßt!
Aber selbst wenn die Borreliose nachgewiesen worden wäre, dann hätte man noch nicht gewußt mit welchem Antibiotika und wie lange behandelt werden müßte.
Also ist es nicht als fehlerhaft zu sehen, überhaupt keine Abklärung vorzunehmen - denn in 10 % der Fälle findet man sowieso keine Ursache für Gelenkentzündungen!
Ist das nicht eine Frechheit?! So läuft das System bei einer doch so einfach zu diagnostizierenden Krankheit, "Wo ist das Problem?"
Urteil habe ich noch nicht
Verharmlosung trifft es nicht, ignoranz trifft es eher