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Einladung zum Medizinischen Dienst
#4

Hallo Couch,
ich hoffe, ich antworte nicht zu spät!

(06.06.2014, 11:16)Extremcouching schrieb:  Der MDK klärt bei meinem Besuch ab, ob
-eine Reha-Maßnahme zur Genesung beitragen kann,
-weitere medizinische Untersuchungen bzw. Therapien für mich erforderlich und hilfreich sind, oder
-mein aktueller Gesundheitszustand die Arbeitsunfähigkeit weiter begründet.

Warum machen die das eigentlich?
Das Gutachten erfolgt ja im Auftrag der Krankenkasse. Auf dem Gutachten kannst du dann auch den genauen Anlass lesen.
Bei mir stand damals unter Fragestellung der Krankenkasse:
"AU: Dauer der AU / Zweifel der Krankenkasse"

Zitat:Leider kann meine Spezi wegen Urlaub bis zum Termin (nächste Woche Mittwoch) den erforderlichen Bericht nicht ausfüllen. Ich soll aber trotzdem kommen sagte man mir bei telefonischer Nachfrage. Ich sammele also jetzt Unterlagen zusammen und harre der Dinge, die da kommen mit großen Sorgen, wieder arbeiten gehen zu müssen.
Genauso war es auch bei mir. Mein Spezi war krank, als ich den Bericht abholen wollte. Und auf telef. Nachfrage beim MDK hies es, ich solle trotzdem kommen. Natürlich hatte ich genau die Sorgen wie du im Hinterkopf.
Habe mich damals vom Bekannten beraten lassen und lag damit ziemlich gut. Also ich habe mich zwar mit meinem Krankheitsbild vertraut gemacht, aber absolut keinen Befund mit zum MDK genommen. Der MDK hat ja die Möglichkeit in deinen Krankheitsverlauf zu schauen und kann ja auch Befunde anfordern. Wenn er es nicht tut, ist es nicht dein Problem. Allerdings müssen sie dir ja in dem Fall, wenn sie nichts vorliegen haben, erst mal beweisen, das die Diagnose deines dich krankschreibendem Arztes korrekt oder nicht korrekt ist. Für den Urlaub deines Spezis kannst du ja nichts und der Urlaub lässt sich ja auch nachweisen.

Das solltest du genau abwägen:
Nimmst du Befunde zum MDK mit, die deines Erachtens relevant sind, besteht die Möglichkeit, das der MDK zu deinem Ungunsten entscheidet bzw. einen Befund zu deinem Ungunsten auslegt. Betone doch, das der MDK doch die Möglichkeit hat sich die Befunde anzufordern. (Meist nehmen sie davon Abstand, da auch sie unter Zeitdruck stehen.) Und somit gilt ggf. nach wie vor die AU deines Arztes.

Also bei mir hat das ganze Erfolg gehabt. Ich habe mir alle Antwoten genau überlegt, soweit das möglich war. (Der Gutachter war natürlich mir gegenüber erst mal etwas "Ruppig".) Angegeben, das ich gern wieder arbeiten möchte, es aus folgenden Gründen ... derzeit nicht möglich ist. Deshalb auch AU...
Das Gutachten ist letztendlich ziemlich positiv für mich ausgefallen. Die Gutachterin hat mich nicht mal körperlich untersucht, da ihr letztendlich die Zeit dazu fehlte, und ihr zwei Befunde eines Orthopäden und Rheumatologen vorlagen.
Die Diagnosen meiner AU: A.69.8G und M069.9.

(06.06.2014, 21:18)anfang schrieb:  demonstrationen eigener Anschauungen vermeiden.
So sehe ich das auch.

Wann hast du denn deinen Termin beim MDK? Ggf. könnte ich dir mein Gutachten mal zur Ansicht per e-mail zusenden?!
LG FreeNine

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Einladung zum Medizinischen Dienst - von Extremcouching - 06.06.2014, 11:16
RE: Einladung zum Medizinischen Dienst - von Oolong - 06.06.2014, 12:23
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