16.09.2014, 13:20
Hallo Rosenfan,
so ganz einfach ist das nicht, wie du das hier darstellst. Sehr wohl können Privatpersonen Arzneimittel legal aus dem Ausland bestellen, als Endverbraucher sich auch per Post schicken lassen.
Ich denke mal, die Apotheken, die versenden, haben diese Versand- und Betriebserlaubnis, sonst würden sie das nicht tun. Es ist jedenfalls nicht die Aufgabe des Endverbrauchers, sich diese Genehmigung vorlegen zu lassen, sondern liegt alleine in der Verantwortung der jeweiligen Apotheke, sich gegenüber Behörden entsprechend ausweisen zu können.
Liebe Grüße Urmel
so ganz einfach ist das nicht, wie du das hier darstellst. Sehr wohl können Privatpersonen Arzneimittel legal aus dem Ausland bestellen, als Endverbraucher sich auch per Post schicken lassen.
Zitat:Ebenfalls können Sie von einer Apotheke, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat und im Besitz einer Versandhandelserlaubnis nach § 11a Apothekengesetz ist, Arzneimittel bestellen.http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Pos..._node.html
Solche Apotheken können im Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) veröffentlicht sein, oder falls sich dies nicht aus dem DIMDI ergibt, ist das Vorliegen der Voraussetzung in geeigneter Form (z.B. Vorlage der Apothekenbetriebserlaubnis) nachzuweisen.
Ich denke mal, die Apotheken, die versenden, haben diese Versand- und Betriebserlaubnis, sonst würden sie das nicht tun. Es ist jedenfalls nicht die Aufgabe des Endverbrauchers, sich diese Genehmigung vorlegen zu lassen, sondern liegt alleine in der Verantwortung der jeweiligen Apotheke, sich gegenüber Behörden entsprechend ausweisen zu können.
Liebe Grüße Urmel
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