18.02.2015, 13:56
Hei,
ob noch was geht, weiß ich nicht. Letztendlich sitzen die Krankenkassen am längeren Hebel. Wissenschaftlich gesehen, sind die derzeitigen Leitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft abgelaufen und in Überarbeitungen und die der Deutschen Neurologischen Gesellschaft haben ja eh noch andere Diagnoseforderungen.
So gesehen gibt es auch keine Leitlinien für eine Borreliose ohne Hautbeteiligung oder den enggesetzten Kriterien einer Neuroborreliose.
Sprich die sogenannte Evidenz fehlt komplett für alle sonstigen Manifestationen und ebenso auch für die total überalterten Qualtitätsanforderungen für Tests (Elisa und Blot) aus dem Jahre 2000 (dessen Inhalte dem Normalsterblichen nur schwer oder gar nicht zugänglich sind. Vielleicht sollte die Krankenkasse da mal nachfragen,was sich dahinter verbirgt? )
Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur Leistungen, die im Sinne der Erstattungsstellen notwendig, ausreichend und wirtschaftlich sind.
Es bleibe also die Frage, ob die gängigen Tests ausreichend sind oder nicht. Wirtschaftlich sind sie darüber hinaus eigentlich auch nicht, weil eine aktive von einer nichtaktiven Borreliose nicht eindeutig unterschieden werden kann damit.
Diese Argumentation würde ich zumindest nochmals versuchen .... Letztendlich stößt jeder Test deutlich an seine Grenzen und kann lediglich zur Unterstützung der klinischen Diagnose dienen.
An sich würde ich aber dann den Elisa und Blot trotzdem immer auch dazunehmen... Er könnte zumindest bei positivem Befund relativ sicher belegen, dass irgendwann mal eine Borrelieninfektion stattgefunden hatte.
Liebe Grüße Urmel
ob noch was geht, weiß ich nicht. Letztendlich sitzen die Krankenkassen am längeren Hebel. Wissenschaftlich gesehen, sind die derzeitigen Leitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft abgelaufen und in Überarbeitungen und die der Deutschen Neurologischen Gesellschaft haben ja eh noch andere Diagnoseforderungen.
So gesehen gibt es auch keine Leitlinien für eine Borreliose ohne Hautbeteiligung oder den enggesetzten Kriterien einer Neuroborreliose.
Sprich die sogenannte Evidenz fehlt komplett für alle sonstigen Manifestationen und ebenso auch für die total überalterten Qualtitätsanforderungen für Tests (Elisa und Blot) aus dem Jahre 2000 (dessen Inhalte dem Normalsterblichen nur schwer oder gar nicht zugänglich sind. Vielleicht sollte die Krankenkasse da mal nachfragen,was sich dahinter verbirgt? )
Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur Leistungen, die im Sinne der Erstattungsstellen notwendig, ausreichend und wirtschaftlich sind.
Es bleibe also die Frage, ob die gängigen Tests ausreichend sind oder nicht. Wirtschaftlich sind sie darüber hinaus eigentlich auch nicht, weil eine aktive von einer nichtaktiven Borreliose nicht eindeutig unterschieden werden kann damit.
Diese Argumentation würde ich zumindest nochmals versuchen .... Letztendlich stößt jeder Test deutlich an seine Grenzen und kann lediglich zur Unterstützung der klinischen Diagnose dienen.
An sich würde ich aber dann den Elisa und Blot trotzdem immer auch dazunehmen... Er könnte zumindest bei positivem Befund relativ sicher belegen, dass irgendwann mal eine Borrelieninfektion stattgefunden hatte.
Liebe Grüße Urmel
Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org
Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)