21.04.2015, 21:43
(21.04.2015, 11:40)Niki schrieb: Das ist laut meiner Apotheke abrechnungstechnisch wohl nicht mehr möglich.
entweder Kreuzle vorne oder der Hersteller des Medikaments muss explizit auf dem Rezept vermerkt sein.
Genauso ist es! Allerdings nicht "oder".
Es muss genau das Medikament des Herstellers benannt sein (welches es sein soll/muss) und ein Kreuz davor.
Ansonsten bekommst du eins was gerade laut Rabattvertrag der Apotheke und der Kasse vorgesehen ist.
Obwohl, mein "Mitbewohner" hat sich da in der Apotheke auch schon mal durchgesetzt und hat einfach gefragt, ob die Mitarbeiter für die unvorhergesehenen Folgen eintreten, wenn er was anderes bekommt, als das was der Arzt aufgeschrieben hat bzw. sie sollten ihm das Rezept rausgeben, dann geht er zu einer anderen Apotheke, wo er sein Medikament schon ohne Probleme erhalten hat.
Jedenfalls hat er darauf doch das erhalten, was er immer hatte.
Ist aber schon ein halbes Jahr bestimmt her.
Die feilschen da um 5 Cent, wenn es gut geht. Wenn sie mir manch mal was anderes geben wollten, habe ich oft mal nach dem Preisunterschied gefragt und musste das feststellen, das es manchmal gar keinen oder nur einen ganz kleinen gibt. Und dafür muss man dann bloß wegen Rabattverträgen wegen permanenter Umstellung noch gesundheitliche Folgen in Kauf nehmen.
LG
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