03.05.2015, 21:40
Das habe ich gerade selbst gefunden:
daß die Krankenkassen derzeit eine Verordnung von Vitamin-D nicht akzeptieren, wenn lediglich durch eine Laboruntersuchung ein Vitamin-D-Mangel belegt ist. Unverständlicherweise sei nur dann eine Vitamin-D-Therapie zu Kosten der Kassen möglich, wenn eine Osteoporose mit mit Schäden der Knochenstruktur in Form von Deckplatteneinbrüchen an Wirbelkörpern, Knochenbrüche oder schwere Rückenschmerzen wegen Wirbelsäulenschäden nachzuweisen sind
zeitzone
daß die Krankenkassen derzeit eine Verordnung von Vitamin-D nicht akzeptieren, wenn lediglich durch eine Laboruntersuchung ein Vitamin-D-Mangel belegt ist. Unverständlicherweise sei nur dann eine Vitamin-D-Therapie zu Kosten der Kassen möglich, wenn eine Osteoporose mit mit Schäden der Knochenstruktur in Form von Deckplatteneinbrüchen an Wirbelkörpern, Knochenbrüche oder schwere Rückenschmerzen wegen Wirbelsäulenschäden nachzuweisen sind
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