Damit hier zur Frage keine Gerüchte aufkommen, wie das funktioniert mit der Umsetzung von externen Laborleistungen, die nicht zu lasten auf das Budget des behandelnden Arztes gehen eine nachvollziehbare Erläuterung.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern gibt es das Dokument " Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: Januar 2015 ".
Hier sind die Anweisungen beschrieben wie der Arzt den Patient gezielt mit welchen Überweisungensvordrucken steuern kann. Grundlage ist immer Allgemeinen Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).
Detailierter dazu für den Arzt formuliert im Laborkompendium - (ich kürze den Text mal etwas ab) Hinweise zur korrekten Abrechnung von Laborleistungen - Richtline der KVB vom 1.4.2014
Man sieht an diesen Dokumenten wie schwierig es und was ein Arzt alles zu berücksichtigen hat. Da braucht man sich nicht wundern, dass der Patient keine Leistungen mehr bekommt. Deshalb wenn man als Patient zum seinem HA geht und sagt, können sie mir eine Überweisung für Laborleistungen Formular xx ausstellen, dann sitzen die Personen am Thresen da und bekommen Schnappatmung. Habe ich selbst erlebt. Ob es der Arzt weis, sollte er ist dann meist die nächste Frage.
Deshalb ist es immer besser vorher zu klären, dort wo man hin will nachzufragen, was für Formulare Sie zur Abrechnung brauchen und wie ausgefüllt diese sein sollten. Mein Beispiel hierzu angehängt.
Grundsätzlich funktioniert der Vorgang wenn man weis wie. Denn der Patient hat Rechte und kann mit entscheiden, diese Untersuchung lasse ich über mich ergehen und die andere nicht. Wenn ich oder mein gesetzlicher Betreuer eine Lumbalpunktion (Liquorpunktion) ablehnen, dann hat das der Arzt zu berücksichtigen.
Ich hoffe der Betrag ist Verständlich und für den einen oder anderen hilfreich.
Gruß Gräterle
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern gibt es das Dokument " Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: Januar 2015 ".
Hier sind die Anweisungen beschrieben wie der Arzt den Patient gezielt mit welchen Überweisungensvordrucken steuern kann. Grundlage ist immer Allgemeinen Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).
Detailierter dazu für den Arzt formuliert im Laborkompendium - (ich kürze den Text mal etwas ab) Hinweise zur korrekten Abrechnung von Laborleistungen - Richtline der KVB vom 1.4.2014
Man sieht an diesen Dokumenten wie schwierig es und was ein Arzt alles zu berücksichtigen hat. Da braucht man sich nicht wundern, dass der Patient keine Leistungen mehr bekommt. Deshalb wenn man als Patient zum seinem HA geht und sagt, können sie mir eine Überweisung für Laborleistungen Formular xx ausstellen, dann sitzen die Personen am Thresen da und bekommen Schnappatmung. Habe ich selbst erlebt. Ob es der Arzt weis, sollte er ist dann meist die nächste Frage.
Deshalb ist es immer besser vorher zu klären, dort wo man hin will nachzufragen, was für Formulare Sie zur Abrechnung brauchen und wie ausgefüllt diese sein sollten. Mein Beispiel hierzu angehängt.
Grundsätzlich funktioniert der Vorgang wenn man weis wie. Denn der Patient hat Rechte und kann mit entscheiden, diese Untersuchung lasse ich über mich ergehen und die andere nicht. Wenn ich oder mein gesetzlicher Betreuer eine Lumbalpunktion (Liquorpunktion) ablehnen, dann hat das der Arzt zu berücksichtigen.
Ich hoffe der Betrag ist Verständlich und für den einen oder anderen hilfreich.
Gruß Gräterle