(11.09.2015, 13:52)borrärger schrieb: Sie haben mir selbst gesagt, daß Sie selbst Einschreiben mit Rückschein, nicht zwingend anerkennen müßen, denn es könnte ja sonst was drin gewesen sein.Auf alle Fälle ist es ja ein Nachweis, das ein Schreiben abgeschickt wurde und das Anschreiben, können Sie nicht einfach verschwinden lassen.
Ich führe auf Anschreiben immer am Schluss alle Anlagen an
z.B.
Anlagen Gesamt = 15 Seiten
1. Nachweis Müllgebühr vom 1.1.2015 (2 Seiten)
2. Kontoazuszug vom ... (5Seiten)
3. Kopie AU-Schreibung vom... Usw.
Das Anschreiben nummeriere ich auch immer durch bei 3 Seiten z.B.
Seite 1 von 3
Seite 2 von 3
Seite 3 von 3
und wenn es ganz wichtig ist, kommt auf jede Seite in die Fußzeile des Anschreibens der Name, Aktennummer und Datum dazu!
Wenn es eilig bzw. Terminfristen sind, faxe ich es auch parallel zum Einschreiben.
Und wenn man es im JobCenter persönlich abgibt und einen Eingangsbestätigung/Stempel verlangt, müssen die Mitarbeiter genau kontrollieren, was sie genau annehmen - da freuen die sich besonders


Das heist sie müssen es bei Empfang genau kontrollieren.
LG

PS. Leider alles arme Bürokratie. Aber die ganzen Systeme bauen m.E. darauf, so wenig wie möglich Geld auszugeben.

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