15.09.2015, 14:02
Vielen Dank Fischera,
vor allem der erste Link war sehr hilfreich, klärt aber meine Frage nicht direkt, aber indirekt insoweit, dass der Arzt ein Privatrezept ausstellen kann, das der Patient bei der Kasse einreichen kann. Es steht ja auf den grünen Rezepten, dass man sie bei der KK einreichen kann. Bleibt die Frage: das geschriebene Privat-Rezept einreichen mit dem schriftlichen Antrag? Oder erst in der Apotheke bezahlen und dann bei der Kasse einreichen?
vor allem der erste Link war sehr hilfreich, klärt aber meine Frage nicht direkt, aber indirekt insoweit, dass der Arzt ein Privatrezept ausstellen kann, das der Patient bei der Kasse einreichen kann. Es steht ja auf den grünen Rezepten, dass man sie bei der KK einreichen kann. Bleibt die Frage: das geschriebene Privat-Rezept einreichen mit dem schriftlichen Antrag? Oder erst in der Apotheke bezahlen und dann bei der Kasse einreichen?