02.10.2015, 11:30
(02.10.2015, 07:10)urmel57 schrieb: Hallo Hans-Bert,
zum einen habe ich mir deine Anhänge betrachtet. Da verstehe ich nicht ganz den Bericht mit dem gleichen Datum wird zum einen geschrieben.:
Zitat:Zusammenfassend gehen wir von einem chronischen Verlauf aus und bitten um eine Evaluation des Therapieefeektes mit Doxycyclin und gegebenenfalls, bei Persistenz der Symptome, um eine Behandlung mit 14-21 Tagen Cetriaxon.
weiter unten ein anderer Arztbrief, der den gleichen Beobachtungszeitraum hat behauptet:
Zitat: Die Antibiose mit Doxycylin sollte 21 Tage nicht überschreiten. eine weitere Therapie mit Ceftriaxon (2g über 14 Tage) ist nach mehreren kontrollierten Studien nicht zusätzlich sinnvoll
Ich muss sagen, da kann man doch nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
Wie kommen die in dem zweiten Arztbrief dazu zu behaupten, dass die Therapie erfolgreich war? Weil es in Studien irgendwelche zweifelhafte Aussagen zur verlängerten Antibiose gibt? Haben die sich deinen jetzigen Zustand überhaupt betrachtet und vor allem, wie wurde der Erfolg der Doxycyclin-behandlung evaluiert?
Mich erinnert das so ein bischen wie der Autofahrer, der in den Fluss gefahren ist, weil das Navi gesagt hat, bitte links abbiegen und dann geradeaus. (Nicht aber, dass man vorher schauen soll ob die Fähre da steht. ) Es wäre doch schön, wenn sich die Ärzte mal die Patienten anschauen würden und nicht nur den Blick auf die Laborblätter richten.
Nikis Vorschlag, mit den Arztbriefen und den Befunden zu der Krankenkasse zu gehen, würde ich auch folgen, zudem du im ersten Arztbrief eindeutig die Empfehlung bekommen hast, eine Antibiose mit Ceftriaxon durchzuführen falls die Doxycyclinbehandlung nicht ausreichend war, wovon ich stark ausgehe nach deinen Schilderungen.
Gundsätzlich stimmt es schon, dass Verbesserungen auch nach Antibiose eintreten können, aber das sollte nicht heißen, dass es wieder Verschlechterungen wie im Ausgangszustand geben sollte. Also bleib dran und zieh das durch.
Liebe Grüße Urmel
Hallo Urmel,
danke für deine Antwort. Gern klär ich dazu auf


Meine Neurologin in der Praxis sagte, dass ich Ceftriaxon benötige, sie wolle aber vorher noch eine LP, um zu schauen ob auch Antikörper im Liqour sind.
Auf der Neurologie wurde mir vom behandelnden Stationsarzt gesagt, als das Ergebnis der LP kam, dass er ganz klar von einer länger bestehenden Neuroborreliose ausgeht und es ohne Ceftrixon nicht besser wird. Er wollte mit der Therapie gleich im KH anfangen und mich für 3 Wochen stationär behandeln. Ein paar Stunden später kam er wieder, druckste etwas rum und gab mir zu verstehen, dass der Chefarzt dies leider ablehnte. Er wird mir aber in dem Entlassungsbericht vermerken das er Ceftriaxon empfiehlt und fertigte diesen dementsprechend aus. Da dachte ich ja noch, alles wird gut. Die Neurologin in der Praxis freute sich das sie in ihrem Verdacht bestätigt wurde und wollte mir Ceftriaxon verschreiben.
Hier kam leider, meiner Unwissenheit oder in dem Fall Dummheit dazu, dass ich ihr sagte, dass mein Hausarzt nicht bereit ist die Infusionen zu geben. (hat er mir vorher schon gesagt) Sie telefonierte daraufhin mit ihm und beide kamen zu dem Entschluss, dass solche Infusionen nichts in einer Praxis zu suchen haben (wegen Nebenwirkungen, Beobachtungen, Kapazitäten etc.) Also habe ich das Rezept erstmal nicht mitgenommen, weil ich mir dachte, wozu ein Rezept wenn mir keiner die Infusionen gibt.
Daraufhin sagte die Neurologin, dass es das Krankenhaus machen soll. Also rief sie da wieder an und erwischte den besagten Chefarzt. Dieser sagte dann, dass er den Entlassungsbrief nicht kennt und er den Inhalt auch nicht versteht. (er hat mich in den 3 Tagen KH Aufenthalt nicht einmal gesehen)
Er wird keine Ceftriaxon Therapie veranlassen und den Entlassungsbrief abändern. Dies ist das Resultat warum ich zwei Briefe bekommen habe, woraufhin meine Neurologin sagte, "Neues Ergebnis, also keine Behandlung, ich soll joggen gehen, sie schließt sich nun der Meinung des Chefarztes an"
Sollte ich die beiden Entlassungsbriefe samt der Geschichte der Krankenkasse wirklich schriftlich darlegen? Ich habe da ein ungutes Gefühl dabei.
Grüße
Hans Bert