10.01.2013, 17:51
Hallo Waldmann!
Ich klage gegen die BG, seit Antragsstellung sind schon über 5 Jahre vergangen.
Da man bei mir die berufliche Gefährdung nicht weglügen konnte, wird halt die Krankheit als nicht existent bezeichnet.
Begutachtet wurde bisher gar nicht, weil ich damals die drei von der BG zur Auswahl vorgeschlagenen Gutachter abgelehnt habe, da bei allen von vornherein klar war, wie das das Ergebnis ausfallen wird.
Meine Vorschläge hat die BG abgelehnt, waruml kann ich mir auch denken.
Dem
kann ich nur zustimmen.
Ich muss im Februar zu einem Gutachter, den das Sozialgericht ausgesucht hat und werde bei Bedarf dann ein eigens Gutachten machen lassen.
Dann beantrage Akteneinsicht, Du hast ein Recht darauf!
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...31#pid5631
2. Teil.
Liebe Grüße
Annette
Ich klage gegen die BG, seit Antragsstellung sind schon über 5 Jahre vergangen.
Da man bei mir die berufliche Gefährdung nicht weglügen konnte, wird halt die Krankheit als nicht existent bezeichnet.

Begutachtet wurde bisher gar nicht, weil ich damals die drei von der BG zur Auswahl vorgeschlagenen Gutachter abgelehnt habe, da bei allen von vornherein klar war, wie das das Ergebnis ausfallen wird.

Dem
Zitat: ich kann dir nur raten, mit der BG Vorsicht walten zu lassen.
kann ich nur zustimmen.
Ich muss im Februar zu einem Gutachter, den das Sozialgericht ausgesucht hat und werde bei Bedarf dann ein eigens Gutachten machen lassen.
Zitat:Über das Ergebnis der neurologischen Untersuchung habe ich keine Info seitens der BG bekommen.
Dann beantrage Akteneinsicht, Du hast ein Recht darauf!
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...31#pid5631
2. Teil.
Liebe Grüße
Annette