Vielen Dank für Deine Antwort Anette,
ich habe zwischenzeitlich auch ein wenig gesucht und da so einige Details gefunden.
Es gab da vor einigen Jahren eine Klage vor dem SG Hannover, bei dem eine Mutter wegen einer Polyneuropathie mit Auswirkungen an Händen und Beinen geklagt hat (ausschließlich PNP - angeboren) GdB 50.
Meine Nachfrage beim Versorgungsamt wird als Widerspruch bearbeitet, also schaun wir mal.
Das Erstaunliche bei der RV war nur die schnelle Reaktion nachdem ich den Bescheid über den GdB übersendet habe, denn nach deren ärztlichen Dienst habe ich nur Rückenbeschwerden (lt. Bogen) und könnte vollschichtig leichte Arbeiten leidensgerecht verrichten.
Ich hab aber neben der Arthritis u.sw. und der ständig vereiterten Nase auch noch schmerzhafte taube Hände und Myologosen im Schulterbereich durch die PNP und da bin ich vom Glauben gefallen, als ich folgendes gelesen habe:
Ein Auszug aus einem sozialgerichtlichen Vortrag zu einem Urteil des Gerichtes Hannover bei einem AN, der durch einen Sturz Probleme mit den Schultern und den Händen hatte (Kraftfahrer), er hat die Rente bekommen:
Zur Begründung machten wir u.a. geltend, dass der Versicherte nicht in der Lage ist, mit den Händen nennenswerte Verrichtungen auszuüben, weil sehr schnell beidseitig stechende Schmerzen in den Fingern auftreten. Dies ist ein Hinweis auf eine schwere spezifische Leistungsbehinderung. Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts kann eine Einschränkung der Handbewegungen oder auch eine Gebrauchsunfähigkeit der Hände zu einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung führen, weil speziell einfachste Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussetzen, dass die erwerbstätige Person ihre Hände gebrauchen kann. Gerade einfachste Arbeiten zeichnen sich durch einen hohen Anteil an manuellen Verrichtungen aus. Von daher setzt ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraus, dass eine weitestgehend uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit beider Hände vorliegt.
Liebe Grüße, Rosa
Da stehst Du echt da wie im Wald und fühlst Dich doch total veräppelt. Ob die sich dort die Befunde selbst der Reha-Kliniken überhaupt mal durchlesen....?
ich habe zwischenzeitlich auch ein wenig gesucht und da so einige Details gefunden.
Es gab da vor einigen Jahren eine Klage vor dem SG Hannover, bei dem eine Mutter wegen einer Polyneuropathie mit Auswirkungen an Händen und Beinen geklagt hat (ausschließlich PNP - angeboren) GdB 50.
Meine Nachfrage beim Versorgungsamt wird als Widerspruch bearbeitet, also schaun wir mal.
Das Erstaunliche bei der RV war nur die schnelle Reaktion nachdem ich den Bescheid über den GdB übersendet habe, denn nach deren ärztlichen Dienst habe ich nur Rückenbeschwerden (lt. Bogen) und könnte vollschichtig leichte Arbeiten leidensgerecht verrichten.
Ich hab aber neben der Arthritis u.sw. und der ständig vereiterten Nase auch noch schmerzhafte taube Hände und Myologosen im Schulterbereich durch die PNP und da bin ich vom Glauben gefallen, als ich folgendes gelesen habe:
Ein Auszug aus einem sozialgerichtlichen Vortrag zu einem Urteil des Gerichtes Hannover bei einem AN, der durch einen Sturz Probleme mit den Schultern und den Händen hatte (Kraftfahrer), er hat die Rente bekommen:
Zur Begründung machten wir u.a. geltend, dass der Versicherte nicht in der Lage ist, mit den Händen nennenswerte Verrichtungen auszuüben, weil sehr schnell beidseitig stechende Schmerzen in den Fingern auftreten. Dies ist ein Hinweis auf eine schwere spezifische Leistungsbehinderung. Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts kann eine Einschränkung der Handbewegungen oder auch eine Gebrauchsunfähigkeit der Hände zu einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung führen, weil speziell einfachste Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussetzen, dass die erwerbstätige Person ihre Hände gebrauchen kann. Gerade einfachste Arbeiten zeichnen sich durch einen hohen Anteil an manuellen Verrichtungen aus. Von daher setzt ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraus, dass eine weitestgehend uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit beider Hände vorliegt.
Liebe Grüße, Rosa
Da stehst Du echt da wie im Wald und fühlst Dich doch total veräppelt. Ob die sich dort die Befunde selbst der Reha-Kliniken überhaupt mal durchlesen....?