Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind. Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.


Fragen GdB
#1

Hallo,

ich hatte zwar bei Pater kurz was eingestellt, aber vielleicht kann mir noch jemand einen Tip geben.

Denn ein unbefristeter GdB 40 bei den angeblich berücksichtigten Behinderungen von-

Funktionsbeeinträchtigung des Kniegelenkes (links) - obwohl beidseitig vorh.
Chronische Nebenhöhlenentzündung
periphere Polyneuropathie
Funktionsbehinderung der Wirbelsäule

- kommt mir denn doch ein wenig niedrig vor.
Als wenn der tatsächliche Wert halbiert wurde (ich weiß das einzelne Werte nicht summiert werden).
Zitieren
Thanks given by:
#2

Ich muss dazu noch was los werden, ich hatte im Februar 12 einen Antrag auf EM-Rente gestellt.

Der wurde im Okt. mit einer echt irrwitzigen Begründung abgelehnt (nicht mal ein kleinteil meiner Beeinträchtigungen wurde berücksichtigt) und habe Widerspruch eingelegt, dann wurden weitere Befunde angefordert.

Jetzt hab ich den Gdb an die RV geschickt und innerhalb von 2 Tagen wurde mir mitgeteilt, das ich zu einem oder mehreren Gutachtern soll, die aber noch nicht benannt werden können.

Irgendwie hab ich das Gefühl ich steh im Wald.
Zitieren
Thanks given by:
#3

Hallo Rosa!

Zitat:Funktionsbeeinträchtigung des Kniegelenkes (links) - obwohl beidseitig vorh.
Chronische Nebenhöhlenentzündung
periphere Polyneuropathie
Funktionsbehinderung der Wirbelsäule

- kommt mir denn doch ein wenig niedrig vor.

Da herrscht oft pure Willkür.

Ich habe mittlerweile über 2 Dutzend Diagnosen und trotzdem nur GdB 50. Ich kenne Leute, die haben nur eine von meinen Diagnosen und trotzdem den gleichen oder einen höheren GdB als ich. Undecided

Ich habe seit einem Jahr ein Klageverfahren laufen. Meinen Dauer-GdB 50 habe ich für was völlig anderes bekommen, als jetzt als Gesundheitsstörung von denen anerkannt wird, es kamen divese orthopädische Diagnosen hinzu und jetzt werden auch Folgen der Borreliose mit aufgeführt und trotzdem heißt es, mehr würde mir nicht zustehen.

Laut Tabelle:

http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm

Knie:

Bewegungseinschränkung im Kniegelenk
geringen Grades (z.B. Streckung/Beugung bis 0-0-90)
einseitig 0 - 10
beidseitig 10 - 20
mittleren Grades (z.B. Streckung/Beugung 0-10-90)
einseitig 20
beidseitig 40
stärkeren Grades (z.B. Streckung/Beugung 0-30-90)
einseitig 30
beidseitig 50
Ausgeprägte Knorpelschäden der Kniegelenke (z.B. Chondromalacia patellae Stadium II - IV) mit anhaltenden Reizerscheinungen, einseitig
ohne Bewegungseinschränkung 10 - 30
mit Bewegungseinschränkung 20 - 40


Nebenhöhlen:

Chronische Nebenhöhlenentzündung

leichteren Grades (ohne wesentliche Neben- und Folgeerscheinungen) 0 - 10
schweren Grades (ständige erhebliche Eiterabsonderung, Trigeminusreizerscheinungen, Polypenbildung) 20 - 40


Polyneuropathie:

3.11 Polyneuropathien
Bei den Polyneuropathien ergeben sich die Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund motorischer Ausfälle (mit Muskelatrophien), sensibler Störungen oder Kombinationen von beiden. Der GdS motorischer Ausfälle ist in Analogie zu den peripheren Nervenschäden einzuschätzen. Bei den sensiblen Störungen und Schmerzen ist zu berücksichtigen, dass schon leichte Störungen zu Beeinträchtigungen - z.B. bei Feinbewegungen - führen können.


Wirbelsäule:

http://vmg.vsbinfo.de/b/18_1.htm#18.9

Letztlich bleibt es einem nur übrig, Widerpruch einzulegen und ggf. zu klagen.

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...28#pid5628

Zitat:Jetzt hab ich den Gdb an die RV geschickt und innerhalb von 2 Tagen wurde mir mitgeteilt, das ich zu einem oder mehreren Gutachtern soll,

Der GdB hat rechtlich nichts damit zu tun, ob man Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat. es kommt auf die Art der Behinderung und die Arbeit selber an. Es gibt Menschen mit einem hohen GdB und mehreren Merkzeichen, die trotzdem Vollzeit arbeiten können, z.B. ein Rollstuhlfahrer in einem Bürojob.

Zitat:Gefühl ich steh im Wald.

Das ist von den Behörden auch so gewollt.

http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...78#pid5478

Liebe Grüße

Annette
Zitieren
#4

Vielen Dank für Deine Antwort Anette,

ich habe zwischenzeitlich auch ein wenig gesucht und da so einige Details gefunden.

Es gab da vor einigen Jahren eine Klage vor dem SG Hannover, bei dem eine Mutter wegen einer Polyneuropathie mit Auswirkungen an Händen und Beinen geklagt hat (ausschließlich PNP - angeboren) GdB 50.

Meine Nachfrage beim Versorgungsamt wird als Widerspruch bearbeitet, also schaun wir mal.

Das Erstaunliche bei der RV war nur die schnelle Reaktion nachdem ich den Bescheid über den GdB übersendet habe, denn nach deren ärztlichen Dienst habe ich nur Rückenbeschwerden (lt. Bogen) und könnte vollschichtig leichte Arbeiten leidensgerecht verrichten.

Ich hab aber neben der Arthritis u.sw. und der ständig vereiterten Nase auch noch schmerzhafte taube Hände und Myologosen im Schulterbereich durch die PNP und da bin ich vom Glauben gefallen, als ich folgendes gelesen habe:

Ein Auszug aus einem sozialgerichtlichen Vortrag zu einem Urteil des Gerichtes Hannover bei einem AN, der durch einen Sturz Probleme mit den Schultern und den Händen hatte (Kraftfahrer), er hat die Rente bekommen:

Zur Begründung machten wir u.a. geltend, dass der Versicherte nicht in der Lage ist, mit den Händen nennenswerte Verrichtungen auszuüben, weil sehr schnell beidseitig stechende Schmerzen in den Fingern auftreten. Dies ist ein Hinweis auf eine schwere spezifische Leistungsbehinderung. Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts kann eine Einschränkung der Handbewegungen oder auch eine Gebrauchsunfähigkeit der Hände zu einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung führen, weil speziell einfachste Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussetzen, dass die erwerbstätige Person ihre Hände gebrauchen kann. Gerade einfachste Arbeiten zeichnen sich durch einen hohen Anteil an manuellen Verrichtungen aus. Von daher setzt ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraus, dass eine weitestgehend uneingeschränkte Gebrauchsfähigkeit beider Hände vorliegt.

Liebe Grüße, Rosa

Da stehst Du echt da wie im Wald und fühlst Dich doch total veräppelt. Ob die sich dort die Befunde selbst der Reha-Kliniken überhaupt mal durchlesen....?
Zitieren
Thanks given by:
#5

(11.01.2013, 16:56)Rosa45 schrieb:  Ob die sich dort die Befunde selbst der Reha-Kliniken überhaupt mal durchlesen....?

... glaube ich kaum, da bei mir sogar etwas von einem rezitiv der Borreliose stand. Ich glaube das wird "überlesen"..., weils nicht ins Konzept paßt....
LG

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

Macht mit in unserem Patientenverein!
Ohne OnLyme-Aktion.org = kein Forum!
Zitieren
Thanks given by: Rosa45
#6

Danke Free Nine,

ja, ich denke auch das das nicht durchgesehen wird - denn dort entscheidet ja auch wieder ein Arzt (ÄD).
Der RV geht dann nach den Ausführungen. Genauso das Versorgungsamt.

Nur wenn die Befunde sämtlicher Ärzte den Rehabericht abrunden, Befunde von Fachärzten (Neurologen, HNO, Orthopäden und Immunologen sowie Allgemeinärztin) vorliegen, die eine ganzkörperliche Schädigung mit Lähmungen im Nervensystem (an allen Extremitäten), chronischer Lymearthritis beider Kniegelenke, chronischer Nasennebenhöhlenentzündung, Muskelschwäche linksseitig Rumpf und Bein, chronische Muskelverhärtungen (Physio sagt immer wie Schwerstarbeiter) im Schulterbereich bis zum Schädel
u.s.w. belegen

und dann steht da, Rückenschmerzen und Zustand nach Borreliose begründen
keinen Rentenanspruch, dann fragst Du Dich doch, woher die Ärzte des ÄD der RV Ihre Zulassung als Arzt haben, wenn sie nicht mal lesen können.

Aber das ist ja noch nicht mal die Härte. Ich habe auch noch eine private Unfallversicherung (Klage läuft), da hat der "Gutachter" behauptet, das ich ausser einem Knorpelschaden Grad I im linken Knie überhaupt keine Einschränkungen in Folge der Borreliose hätte und der Knorpelschaden wäre nicht auf die Borreliose zurück zu führen - es wäre zwar eine Lymearthritis da gewesen, da Borreliose (Lymearthritis) aber keinen erweichten Partellaknorpel verursachen könnte wäre das keine Folge der Borreliose (hatte bevor ich wußte woher das kommt einen massiven Gelenkerguss).

Uniklinik Infektionsabteilung! Danach wäre ich noch Anfang-Mitte 2011 kerngesund gewesen - da konnte ich kaum 300 m lang gehen ohne längere Pause und wie ich heute weiß, extremen Nervenschmerzen.

Ich habe aber die Unterstützung von meinem Mann und wir kämpfen dagegen an. Manchmal fühlt man sich echt wie in einem Kampf gegen Windmühlen...... aber man muss lernen der Wind zu sein und nicht die Lanze Tongue.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by: Andrea22
#7

Hallo Zusammen,

erste kleine Erfolgsmeldung.
Ich habe vom Versorgungsamt die Auskunft bekommen, das ich wohl die Schwerbehinderung unbefristet anerkannt bekomme.

Den genauen GdB konnte man mir noch nicht mitteilen, aber GdB 50 wird auf jeden Fall gewährt.

LG Rosa
Zitieren
Thanks given by: Extremcouching , leonie tomate , Andrea22 , judy , Amrei


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste