11.04.2013, 17:55
Hallo
Habe heute einen interessanten Artikel in einer Schweizer Zeitung gelesen.
Aus: neue Zürcher Zeitung
EU-Gericht
Auch chronische Krankheiten können Behinderung sein
afp Chronisch kranke Menschen können EU-Ländern ihre Leiden künftig unter Umständen als Behinderung anerkennen lassen. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnten beispielsweise Beschäftigte mit Multipler Sklerose oder schmerzhaften Rückenleiden Anspruch auf kürzere Arbeitszeiten und weiteren Schutz geltend machen.
Das Gericht erweiterte damit den für viele sozialrechtlichen Entscheidungen wichtigen Begriff der Behinderung deutlich. Die Entscheidung des EuGH erging auf zwei Klagen aus Dänemark.
Das Gericht verdeutlicht in seinem Urteil, dass auch eine krankheitsbedingte dauerhafte Einschränkung vom Diskriminierungsschutz umfasst ist, wenn sie zu einem Hindernis für die volle Teilhabe am Berufsleben führt. Dazu zählen auch physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen auf Grund ärztlich diagnostizierter heilbarer oder unheilbarer Krankheiten.
Ich hoffe das ich den Artikel so einstellen darf.
Gruß
Andi2
Habe heute einen interessanten Artikel in einer Schweizer Zeitung gelesen.
Aus: neue Zürcher Zeitung
EU-Gericht
Auch chronische Krankheiten können Behinderung sein
afp Chronisch kranke Menschen können EU-Ländern ihre Leiden künftig unter Umständen als Behinderung anerkennen lassen. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnten beispielsweise Beschäftigte mit Multipler Sklerose oder schmerzhaften Rückenleiden Anspruch auf kürzere Arbeitszeiten und weiteren Schutz geltend machen.
Das Gericht erweiterte damit den für viele sozialrechtlichen Entscheidungen wichtigen Begriff der Behinderung deutlich. Die Entscheidung des EuGH erging auf zwei Klagen aus Dänemark.
Das Gericht verdeutlicht in seinem Urteil, dass auch eine krankheitsbedingte dauerhafte Einschränkung vom Diskriminierungsschutz umfasst ist, wenn sie zu einem Hindernis für die volle Teilhabe am Berufsleben führt. Dazu zählen auch physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen auf Grund ärztlich diagnostizierter heilbarer oder unheilbarer Krankheiten.
Ich hoffe das ich den Artikel so einstellen darf.
Gruß
Andi2
Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen.