30.10.2018, 11:55
Zitat:VGH München, Beschluss v. 06.03.2017 – 3 ZB 14.1047
Titel:
Rücknahme einer anerkannten Dienstunfallfolge - Borreliose-Erkrankung
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Der Beamte trägt für den Nachweis des Kausalzusammenhangs die materielle Beweislast. Lässt sich der Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Körperschaden trotz Ausschöpfung aller Mittel nicht klären, geht dies zu Lasten des Beamten. Dies gilt auch im Fall der Rücknahme der Anerkennung von Unfallfolgen, die nicht zu einer Beweislastumkehr führt (BayVGH, U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 36).
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Doc...40?hl=true