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Röntgenbilder: Recht auf Rausgabe? Gegen Gebühr?
#11

https://www.datenschutzzentrum.de/medizi...echsel.htm

Sicher wie die elektroniosche Gesundheitskarte Wink
Wären da doch alle Daten drauf gespeichert, dann könnte der Patient auch noch seine Röntgenbilder und Blutuntersuchungen nach der Tagesschau anschauen, so die Befürworter. Icon_xmas4_hurra2
https://www.forum.onlyme-aktion.org/show...231&page=5

Zitat:So berichtete der Thüringische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. jur. Lutz Hasse, vom Datenskandal eines verlassenen Aktenlagers in Immelborn mit circa 450 000 ungeschützten sensiblen Akten – laut Hasse kein Einzelfall in Thüringen.
Aus:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/162852...nakten-weg
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Thanks given by:
#12

Ich nochmal...

Ich bin (war) Arzthelferin und 10 Jahre habe ich die Verantwortung für die Qualitätssicherung der Röntgenabteilung einer orthopädischen Praxis gehabt.

Bei der Überprüfung wird in erster Linie nach Bildqualität und Strahlenschutzmassnahmen geschaut, die Diagnosen werden eher zweitrangig überprüft.

Normale Röntgenbilder müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Danach kommen sie dem Sondermüll zu...

Analoge Röntgenbilder kann man nicht kopieren. Mit der Digitalisierung fallen die klassischen Röntgenbilder allerdings weg und man bekommt Papierausdrucke (die oft grottenschlecht sind) oder die digitalen Aufnahmen auf CD ausgehändigt. Manche Ärzte sitzen auf ihren Aufnahmen aus schon o.g. Gründen, Fakt ist dass Röntgenbilder dem Patienten auf Verlangen ausgehändigt werden MÜSSEN. Eine Gebühr kann nur als Aufwandsentschädigung für das Brennen und die CD erhoben werden.
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Thanks given by: Zotti , mikky , Filenada
#13

(24.10.2017, 10:34)Zotti schrieb:  Längere Aufbewahrungsfristen sind mE nur interessant, wenn es um Arzthaftung geht.

Z. B. wenn der Patient im Krankenhaus verstirbt, muß die GESAMTE Patientenakte 30 Jahre aufbewahrt werden.
Dadurch hab ich einen Augenaufschlag vor Ultimo noch die Akte meines verstorbenen Vaters bekommen.
(War zwar ein gefühlt jahrhundertelanges Rumtelefonieren, weil in knapp 30 Jahren 'ne Menge passieren kann mit Akten, u. a. gab's das Khs. gar nicht mehr usw., und teilweise seeeeehr elendige Diskussionen wiesoweshalbwarum, die an mir - dank Wissensaneignung im Vorfeld - abprallten, aber ich hab die Akte im Endeffekt bekommen. Gegen Zahlung der Kopier- und Portokosten.)

Das mit den in meinem obigen Beitrag erwähnten 30 Jahren für Röntgenbilder hatten mir in diesem Zuge zwei Khs-Archivare unabhängig voneinander gesagt, also daß Röntgenbilder bei ihnen immer 30 Jahre aufgewahrt werden - unabhängig, ob der Patient verstorben ist oder nicht. Da dachte ich, daß das überall so ist. Aber vielleicht ist das von Doc zu Doc und Khs. zu Khs. unterschiedlich.
Meine eigenen Röntgenbilder aus diesem Khs. hab ich bei dieser Aktion übrigens nicht bekommen - die hatten in dem Aufbewahrungsraum mal einen Wasserschaden durch ein geplatztes Heißwasserrohr... Undecided


Genereller Tip: Die meisten Ärzte haben heutzutage gar keine Zeit, jährlich in ihren "Keller" zu gehen und alte Akten auf deren Verfallsdatum zu überprüfen und dann zu schreddern. Deshalb lohnt es sich tatsächlich, mal nachzufragen. Vor allem, wenn man dort noch Patient ist.
In meinem Bekanntenkreis haben nach meiner obigen Erfolgsgeschichte einige ihre eigenen steinalten Akten bei Ärzten angefordert und teilweise sogar noch welche aus ihrer Kindheit bekommen.

Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...

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Thanks given by: Zotti , mikky
#14

Von der Radiologie kenne ich es, dass ich die Daten auf CD auf Verlangen sofort mitbekommen habe und nichts zahlen musste. Wenn ich aber später eine CD wollte, habe ich 2,50€ bezahlt als Aufwandsentschädigung und auch eine Quittung bekommen. Es ist aber auch logisch, je nachdem wie die Praxis ihre Daten speichert bzw. archiviert, kommt ein Arbeitsaufwand ins Spiel (Daten suchen, ggf. dearchivieren, brennen auf CD).
Genauso ist es bei Befundkopien. Jede Praxis händelt es etwas anders und auch die Kosten sind unterschiedlich.

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by:
#15

Hier noch ein Link zu Aufbewahrungsfristen und Einsichtsrecht:

"Patientenunterlagen - Aufbewahrung und Einsichtsrecht in die Patientendokumentationen"

https://www.slaek.de/de/03/patientenbera...rlagen.php

Zitat:Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten. Da es sich beim Heraussuchen und Kopieren der Patientenunterlagen nicht um ärztliche Tätigkeit handelt, wird eine Kostenerstattung regelmäßig an die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) angelehnt. Dementsprechend sind für die ersten 50 Kopien 0,50 EUR/Seite und für jede weitere Seite 0,15 EUR (zuzüglich etwaiger Versandkosten) abrechenbar, für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien 1,50 EUR je Datei, jedoch für die in einem Arbeitsgang überlassenen oder in einem Arbeitsgang auf demselben Datenträger übertragenen Dokumente maximal 5 EUR. Der Arzt kann die Fertigung bzw. Zusendung der Kopien von der Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung oder sogar von einem Kostenvorschuss abhängig machen.

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Thanks given by: Filenada , mikky


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