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Erwerbsminderungsrente - Druckversion

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RE: Erwerbsminderunsrente - Oolong - 10.04.2014

@ Rosa

Es waren 2000 nur die Standard-Tests, also Elisa und /oder Westernblot, PCR ist nicht gemacht worden.

@ Morbus B.

Nur aktive Borreliose reicht nicht für Berentung, das ist erstmal klar.

Was aber alles als "Zustand nach Borreliose" ((und eben nach Nur Borreliose)) anerkannt wird ist wichtig, das geht von Bewegungseinschränkung, massiver Erschöpfung, neurologische Ausfälle, chronische Schmerzen, Gleichgewichtsstörung, Depri, Morbus Meniere, PNP, Bannwarth bis was weiß ich alles.
Man muß nicht noch andere Diagnosen haben als bleibende Schäden durch eine durchgemachte Borreliose.

Wenn man einmal in der Schiene "aktive Borreliose" ist, wird es mit der Rentenbewilligung schwierig, besser ist "zu spät bzw. austherapiert, aber nicht gesund geworden", von der Argumentation her ist das richtig und hat günstigere Aussichten auf Bewilligung.

Die Begründung für meinen Atrag auf eine Reha-Maßnahme war "Bourn out durch Überforderung" und da ging es ganz schnell, die Reha zu kriegen.

LG Oolong


RE: Erwerbsminderunsrente - Rosa45 - 10.04.2014

Hallo Oolong,

danke für Deine Antwort. Ist bei mir genauso und der Scherz an der ganzen Sache ich kann sogar den geforderten klassichen Verlauf nachweisen. Zunächst keine antikörper (ein Test 2004) 2010 IgM positiv und bis dann 2012 nur IgG im Elisa und Blot.
Darauf hin die Borreliose bereits seit 2011 als gesicherte Diagnose und danach auch Zustand nach Borreliose.

Das konnten die Richter aber angeblich nicht herauslesen.....

Aber sei es drum, wir kämpfen weiter um mein Recht auch wenns schwer wird. Icon_steckenpferd

LG Rosa


RE: Erwerbsminderunsrente - FreeNine - 10.04.2014

(10.04.2014, 11:13)Rosa45 schrieb:  gesicherte Diagnose und danach auch Zustand nach Borreliose.

was ich dazu schon immer mal loswerden wollte (passt nicht 100%ig hier hin):
bei den ICD-Diagnosen 2014 des DIMDI (auch auf anderen Seiten mit ICD-codes schon entdeckt) steht unter Anleitung/Kommentar folgender Zusatz: ( http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2014/zusatz-04-kommentar.htm )
Die Regelung der Zusatzkennzeichen stellt sich, analog der Vorversion, wie folgt dar:

V Verdachtsdiagnose bzw. auszuschließende Diagnose
Z (symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose
A ausgeschlossene Diagnose
G gesicherte Diagnose (auch anzugeben, wenn A, V oder Z nicht
zutreffen)

Im stationären Bereich bleiben diese Zusatzkennzeichen weiterhin außer Kraft. Die Zusatzkennzeichen für die Seitenlokalisation R (rechts), L (links) und B (beidseitig) können nach wie vor in der ambulanten und in der stationären Versorgung verwendet werden.

Da stellt sich mir die Frage, haben alle die Patienten keine Symptome mehr, denen der Zustand nach Borreliose z.B. bescheinigt wurde? Wo kommen die Symptome dann her? Und wenn "Z", "A" und "V" nicht zutrifft usw. wäre es laut dieser Regelung eine gesicherte Diagnose.
Ob die Erklärung/Regelung schon mal einer beachtet hat?


Die Frage ist, von welchen Symptomen bei der jeweiligen Krankheit geht man aus? Denn um alles andere auszuschließen, würde man bei der möglichen Symptomvielfalt einer Borreliose nie fertig werden. Andererseits gibt es ja auch umgekehrt keine beweisende Methode, mit der nachgewiesen werden kann, das eine Borreliose völlig ausgeheilt ist.
Somit stellt sich wieder die Frage, in dem Fall wo ebend die Kriterien nicht so eindeutig sind, ist dann die Verwendung dieser Buchstaben akzeptabel mit Folge über das weitere Leben und die Versorgung eines Patienten zu entscheiden?


RE: Erwerbsminderunsrente - Rosa45 - 10.04.2014

Hallo FreeNine,

also bei mir steht das in sämtlichen Gutachten, ärztlichen Befundberichten u.s.w. fogender Maßen drin.

Borreliose A69.2G, Lymearthritis A69.2G

Bei den Arzbriefen steht dann textinhaltlich entweder infolge Borreliose, z.n. Borreliose oder chronische Borreliose in wirklich keinem Schriftstück steht seit Anfang 2011 mehr Verdacht auf.... sondern immer g für gessicherte Diagnose!

Schon witzig nicht, wenn sich ein Gericht auf Grund der Aussagen eines Gutachters (der die Borreliose an sich überhaupt nicht bestritten hat) über sämtliche Diagnoseberichte aus vier verschiedenen Fachrichtungen hinwegsetzt - auch eine Uniklinik eine Lymearthritis bestätigt hat und behauptet, das eine Borreliose nicht nachgewiesen wäre.

LG Rosa


RE: Erwerbsminderunsrente - FreeNine - 10.04.2014

Hallo Rosa,
es ist alles witzig. Das meine ich ja damit. Obwohl es eigentlich gewisse Regelungen gibt und deren Erklärung auch einfach und verständlich ist.

Ich habe auch die entgültige Antwort meiner KK dieser Tage bekommen mit der Stellung des MDK als Anlage - Ist aber keine Anlage dran. Es gab eine Auflage des Gerichtes. Ich frage mich langsam, wer hier etwas durch den Wind ist. Icon_steckenpferd Da werde ich wohl das fast 3-jährige Verfahren wieder aufnehmen müssen, denn das ist für mich nicht die Antwort auf eine gütliche Einigung. Aber ich hatte es im Vorfeld schon befürchtet!
LG


RE: Erwerbsminderunsrente - Morbus Bahlsen - 10.04.2014

u.a. steht das :Borreliose A69.2G, Lymearthritis A69.2G
in meinem ausführlichen Arzbericht auch drin, auch in dem ans Sozialgericht. Hats geholfen, nö.
Auch die Gutachter im letzten Verfahren schreiben sogar Borreliose ABER eine LB ist zu keiner Zeit erfolgt! AHA
Da gehts ganz offensichtlich immer nur um die NB die ja offensichtlich zumindest besser nahweisbar ist als die LB.
Ist also irgendwie immer wieder der gleiche Salat
Anerkennung gibts doch im Grunde weder bei aktiver noch durchgemachter Borre
Die Beschwerden nach Borre glaubt einem doch eh keiner, da liegt ja immer wieder das gleiche Problem denke ich
Es ist zum Mäuse melkenIcon_thumbs-down_new
Wir haben halt alle nur eine Internet Borreliose Icon_trage

Ach ja, ich freue mich jedenfalls am 17.05 dabei sein zu können dank meines psychosomatischen-E Rollis Icon_winken3
villeicht begreift die Welt ja was hier mit uns geschieht und das an allen Fronten.......irgendwann.........


RE: Erwerbsminderunsrente - FreeNine - 10.04.2014

@ Morbus B.
....Es ist wirklich alles ein bunter Salat - jeder legt es aus wie es ihm am genehmsten ist - und die B. tanzen ggf. vor Freude oder lachen sich tod wie gut es ihnen doch gehen kann ...
Also ist der 17.5. ganz einfach Pflicht etwas dagegen zu tun.
LG


RE: Erwerbsminderunsrente - Ehemaliges Mitglied - 10.04.2014

Hallo Antje, #1
http://www.sozialeleistungen.de/staatliche-fF6rderungen/grundsicherung.php


RE: Erwerbsminderunsrente - Rosa45 - 26.04.2014

Hallo Ihr lieben,

habe jetzt eine erneute Begutachtung (SG) und was soll ich Euch sagen, wieder ein Orthopäde.

Dabei sind die meisten Probleme auf neurologischen Fachgebiet. Ich werde mal abwarten was weiter passiert. Der letzte orthopädische Gutachter hat mir eine PolyneurasthenieHuhBiggrin bescheinigt.
Da gibt es schon Mischungskankheiten zwischen Polyneuropathie und Pseudoneurasthenie/Erschöpfungssyndrom (CFS).....Icon_winken3

LG Rosa


RE: Erwerbsminderunsrente - Rosa45 - 22.06.2014

Hallo Zusammen,

stellt Euch vor, in dieser Woche kam doch tatsächlich "schon" der Gutachtertermin des vom SG beauftragten Gutachters Angry und im Moment geht es mir überhaupt nicht gut.
So langsam mag ich nicht mehr ................... Confused

Es ist sowas von erniedrigend, wenn man immer wieder zu irgendwelchen Gutachtern muss und am Ende kommt immer der gleiche Schwachsinn raus. Hoffentlich nimmt das bald mal ein Ende.Icon_verwirrt2

LG Rosa