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Erwerbsminderungsrente - Druckversion

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RE: Erwerbsminderungsrente - FreeNine - 08.08.2014

Viele Betroffene leiden am Erschöpfungssyndrom bzw. können nur noch mit vielen Pausen ihre Arbeit erledigen.
Vielleicht hilft dieses Urteil den einen oder anderen seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durchzusetzen?!:

"Erwerbsminderung bei Notwendigkeit mehrfacher Pausen"
Zitat:Ist der Betroffene aufgrund der Notwendigkeit mehrfacher täglicher Pausen von jeweils 30 Minuten weder in der Lage, seinen bisherigen Beruf des Mess- und Regeltechnikers noch Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes unter betriebsüblichen Bedingungen zu verrichten, ist von einem verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen. Es besteht dann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. - Bayerisches Landessozialgericht, Ur. v. 23.04.08, Az.: L 19 R 784/06

http://www.ra-heimbach.com/index2.php?vorschau=true&artikel=197

http://openjur.de/u/467669.html


RE: Erwerbsminderunsrente - Rosa45 - 08.08.2014

Hallo Zusammen,

als Ergänzung zu dem was FreeNine geschrieben hat noch die Definition einer Pseudoneurasthenie (da viele das mit einer rein psychischen Störung verbinden und mein lieber Herr Gutachter meinte, das keine psychiatrischen Störungen vorliegen, was ja auch stimmt):

Definition Pseudoneurasthenie, die entgegen der Vorstellungen des Gutachters überhaupt nichts mit psychiatrischen Diagnosen zu tun hat:
Dieses Syndrom in seiner nicht reversiblen Form gehört zu den organischen Psychosydromen. Die intellektuelle Leistungsfähigkeit ist hier nur unerheblich beeinträchtigt, daher handelt es sich nicht um eine Demenz. Betroffene geben subjektive Beschwerden über schnelle Ermüdung und anhaltende Erschöpfbarkeit an. Das Syndrom ähnelt der Neurasthenie (neurotische Erschöpfung), allerdings liegt hier eine nachweisbare körperliche Ursache (Borreliose) vor.

Pseudonerasthnenie - Konzentrationsstörungen - schnelle Ermüdung, anhaltende Erschöpfbarkeit - Affektlabilität, Affektinkontinenz - Antriebsminderung - depressive Begleitsymptomatik - Gereiztheit

Organische Wesensänderung: emotionale Labilität, Reizbarkeit - Witzelsucht - reduzierte Ausdauer und Konzentration - Veränderung in Sprache und Redefluss

LG Rosa


RE: Erwerbsminderunsrente - FreeNine - 08.08.2014

Ordnung ist das halbe Leben - muss ich gerade wieder feststellen

Wer kann mir helfen? (Über die Suchfunktion bin ich nicht fündig geworden!)

Im Zusammenhang mit EM-Rente habe ich hier mal was gelesen, das bei geminderter Leistungsfähigkeit auch die Entfernung des Arbeitsplatzes sprich ein langer Arbeitsweg eine Rolle spielt. Dies würde z.B. auch bei mir zutreffen. Nun finde ich dieses Sachverhalt dazu nicht. Meine, ich hätte es abgelegt als PDF oder ausgedruckt. Nun ist es weg. Bräuchte es ggf. bis anfang nächster Woche.

Vielleicht seid ihr schneller?


RE: Erwerbsminderunsrente - Ehemaliges Mitglied - 08.08.2014

Hallo FreeNine,
ich kann diese pdf nicht öffnen, öffentlicher Computer usw.
Könnte es helfen.
Zitat:[PDF] Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de/.../aerzliches_gutachten_hinweise_begutachtung_pdf.pdf‎Im CacheArbeitshilfe zur geistigen/psychischen Belastbarkeitsbeurteilung. 55. 7. ... Das
sozialmedizinische Gutachten ist eine wesentliche Grundlage zur Entscheidung
der ..... des medizinischen Gutachters die Ermittlung und Feststellung
medizinischer Fakten aufgrund von ..... betriebsärztliche Betreuung, Weg zur
Arbeitsstelle.



RE: Erwerbsminderunsrente - FreeNine - 08.08.2014

Hallo fischera,
die Datei meinte ich nicht, es war eine andere ggf. mit einem Urteil.
Übrigends bekomme ich deinen Link auch nicht auf!
Ist es der?:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/208286/publicationFile/2121/aerzliches_gutachten_hinweise_begutachtung_pdf.pdf
Da finde ich aber nicht den Punkt von dir
... 55. 7.

Aber vielleicht hilft es ja noch weiteren:
"Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung"
Hinweise zur Begutachtung
(1. überarbeitete Fassung
September 2001)


RE: Erwerbsminderunsrente - FreeNine - 08.08.2014

Ich habe es gefunden, was noch in meinem Hinterkopf kreiselte:

Erreichen des Arbeitsplatzes
Zitat:Zur Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gehört auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, liegt bei dem Versicherten - unabhängig von seinem quantitativen Leistungsvermögen - volle Erwerbsminderung vor, denn dann fehlt es ihm an der Fähigkeit, sein (Rest-)Leistungsvermögen in wirtschaftlich verwertbarer Weise (durch eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) zu nutzen. Bei der eingeschränkten Wegefähigkeit handelt es sich nach herrschender Rechtsauffassung nicht um einen Sachverhalt, der zur "Verschlossenheit des Arbeitsmarktes" führt. Volle Erwerbsminderung liegt vielmehr allein aufgrund eines medizinischen Sachverhaltes vor (ISRV:AF:SGB VI § 43 AFNR 37).

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R2.4

Wegefähigkeit:
Zitat:Die Fähigkeit eine Arbeitsstelle aufzusuchen. Nach dem Bundessozialgericht muss man dazu in der Lage sein 4x täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m einschließlich kurzer Pausen jeweils in der Zeit von bis zu 20 Minuten (15-18min) zu Fuß zurückzulegen. Darüber hinaus muss die Fähigkeit vorhanden sein 2x täglich öffentliche oder private Verkehrsmittel auch während der Hauptverkehrszeit zu benutzen. Mangels eines entsprechend nahen Arbeitsplatzes oder eines Kfz, um einen weiter entfernten Arbeitsplatz zu erreichen, führt Wegeunfähigkeit im Rentenrecht nach der einschlägigen Rechtsprechung zur Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und somit zur vollen Erwerbsminderung.

http://www.neuro24.de/show_glossar.php?id=1784

So jetzt werde ich mich sonnen - den Weg schaffe ich noch
Icon_tropical-island

Habe noch einen Trumpf in der Hand, der kam heute per Post reingeflattert. Es gibt auch noch Ärzte, die mit dem Patienten kommunizieren. Exclamation Ohne eine Karte einzulesen!


RE: Erwerbsminderungsrente - Rosa45 - 05.09.2014

Hallo Ihr lieben,

habt Ihr schon Neuigkeiten? Mein mündlicher Termin (Gericht) wurde aufgehoben, nach dem unser letzte Schriftsatz eingereicht wurde. Das Verfahren dauert jetzt schon wieder 1,5 Jahre. Ich könnte...... Der Antrag war Anfang 2012

LG Rosa


RE: Erwerbsminderungsrente - FreeNine - 05.09.2014

(05.09.2014, 12:18)Rosa45 schrieb:  Mein mündlicher Termin (Gericht) wurde aufgehoben,

Hallo Rosa,
Wäre das ein Termin vor Gericht gewesen?

Also mein Erörterungstermin vor Gericht wurde ja auch am Vortag aufgehoben, da der letzte (hoffentlich entscheidende) Befundbericht dann auch einging. Nun warte ich auch, ob es noch mal eine Stellungnahme von der Gegenpartei gibt oder das Gericht entscheidet wie es weitergeht? Das war vor ca. 4 Wochen.

LG FreeNine


RE: Erwerbsminderungsrente - Rosa45 - 06.09.2014

Hallo FreeNine,

ja und ich denke, das der Richter ursprünglich bei diesem Termin die Klage abweisen wollte Huh.

Das Problem ist, wenn sich Gutachter über Ihren Fachbereich hinweg bewegen und ein orthop. Gutachter der Meinung ist, das er neurologische, HNO, internistische, infektologische und kardiologische Fachbereiche überblicken und einschätzen kann.
Eine Zusammenhangsbegutachtung ist ja nicht notwendig - da würde ja eventuell heraus kommen, das das Leistungsvermögen aufgehoben ist.

Ich war ja nochmal beim Langzeit EKG und Belastungs-EKG und diesmal hat der Kardiologe selbst ausgewertet (nicht der Hausarzt).
Allein meine Herzschwäche nach der Borreliose würde nur noch leichte Arbeiten (Leitlinien DRV) zulassen (entspricht ca 50 Watt Körperbelastung) - ist aber nunmal nicht das einzige was ich habe.
Bei bestimmten Zusatzbelastungen ist das Leistungsbild eingentlich total aufgehoben, allein beim Herz.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/downloads/sozmed/begutachtung/leitlinie_leistungsfaehigkeit_khk_langfassung_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Seite 24

Demgegenüber lässt eine ergometrische Maximalbelastbarkeit von über 50 bis 75 Watt beziehungsweise eine mittelschwer eingeschränkte linksventrikuläre Funktion (eine angiografisch ermittelte Ruhe-EF von 35 bis unter 50 % beziehungsweise echokardiographisch gemessene Ruhe-EF von 30 – 44 %) noch eine leichte körperliche Tätigkeit zu. Dies gilt auch für das NYHA-beziehungsweise CCS-Stadium II.
Ist wegen der Ausdehnung der myokardialen Funktionsstörung – sei es durch Ischämie oder Narbe – die ergometrische Belastbarkeit auf 50 Watt oder weniger beziehungsweise die linksventrikuläre Funktion schwer eingeschränkt (eine angiographisch ermittelte Ruhe-EF unter 35 % beziehungsweise echokardiographisch ermittelte Ruhe-EF unter 30 %) und/oder ein deutlich erhöhter Füllungsdruck (LVEDP, PAP, PCP) nachweisbar, so ist auch eine körperlich leichte Tätigkeit nicht oder nicht mehr in wesentlichem Umfang möglich.


LG Rosa


RE: Erwerbsminderungsrente - Rosa45 - 26.09.2014

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/geld-und-leben/rente-erwerbsmindernd-verischerung-100.html