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GdB 50 ist durch.
#11

@ Pater

....schön zu wissen, das es doch auch noch ein paar Erfolgserlebnisse mit den Behörden in unserer Richtung gibt. Das macht den "Einzelnen" sich auf der Strecke befindlichen schon etwas Mut, das man nicht alles so einfach hinnimmt.

Beglückwünschen möchte ich dich nicht direkt dazu , besser wäre es schon wenn es was positives zum Gesundheitszustand geben würde!

Aber Danke für die Info darüber, das noch Möglichkeiten auf der behördlichen Strecke bestehen!

LG

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by: Stahlkocher
#12

[quote='Stahlkocher' pid='9897' dateline='1358160989']
@paterPapas
von mir keinen Glückwunsch.GdB heißt ja,das Du dauerhaft krank bist.Die "Vergünstigungen" bringen Dir ja nicht alzu viel.Rente hast Du inzwischen,Kündigungsschutz brauchst Du nicht.

Ganz im Gegenteil

Ich muss Dir etwas widersprechen Stahlkocher die 50 Prozent sind sehr wohl wichtig bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente denn somit ruht der Arbeitsverhältnis egal wie lange oder oft die Rente noch verlängert werden muss denn normal ruht das Arbeitsverhältnis je nach Branche nur 5 Jahr ab dem Tag der ersten Erwerbsminderung und mit 50% GDB so lange wie die Krankheit bzw. Rente dauert das ist sehr wohl ein großer Unterschied.

Außerdem habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben auch wenn ich schon seit 2 Jahren nicht mehr abreiten und das Haus verlassen kann . Und alleine psychisch gibt es halt zu wissen sollte man wieder gesund werden kann man da wieder weitermachen wo man aufgehört hat. Das ist ein Riesen Schritt für mich genau diese Sicherheit zu haben jetzt sonst könnte ich mich ja gleich aufgeben und das mit nur 35 Jahren Huh

Gruß Pater
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#13

@pater

Sorry,hab Dein Alter und die Befristung verkniesknaddellt.
Kopfsache.

LG

Icon_hundeleine05 "Ein Leben ohne Hund geht auch,aber es lohnt sich nicht"

- Heinz Rühmann -

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#14

@pater

bin auch gerade am Kämpfen, auf Rat hier im Forum auch mit einem spez. Anwalt. Ich hatte eine Erhöhung
beantragt, welche abgelehnt wurde. Heute kam der Bescheid vom Anwalt, das auf Widerspruch jetzt von
20 auf sagenhafte 30 aufgestockt wurde. Das mit Diagnosen wie Polyneuropathie, Myelitis, Lyme und Lyme Neuroborre, Fibromyalgie, SD Funktionsstörung...

Bin erstmal baff, hätte schon mit 40 oder mehr gerechnet. Jetzt als nochmal Widerspruch einlegen *Grummel*

Naja, jetzt kann ich zumindest schon einmal die Gleichstellung beantragen.

Gruß
HF
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#15

Hallo,

sorry für die EINMISCHUNG Blush

Verstehe ich das richtig - bei einem GdB von 50 % und EMR-Antrag ect...
ruht das bestehende Arbeitsverhältnis - und der AG kann nicht kündigen ?

Das mit GdB 50 " Sonderregelungen " wie Hinzuziehung des Integrationsamts nötig sind ist mir klar....
Das man aber soweit ich @ Pater Papas verstehe - nicht gekündigt ( während EMR oder EMR-Antrag ) werden kann. Habe ich noch nie gelesen/gehört.Huh


Zitat:Ich muss Dir etwas widersprechen Stahlkocher die 50 Prozent sind sehr wohl wichtig bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente denn somit ruht der Arbeitsverhältnis egal wie lange oder oft die Rente noch verlängert werden muss denn normal ruht das Arbeitsverhältnis je nach Branche nur 5 Jahr ab dem Tag der ersten Erwerbsminderung und mit 50% GDB so lange wie die Krankheit bzw. Rente dauert das ist sehr wohl ein großer Unterschied.

Evtl hat jemand Infos !Lightbulb

Lg Andrea 22

Ständig auf der Suche nach kompetenten Medizinern u deren Kollegen, sowie einem Austausch mit Betroffenen !
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#16

(08.02.2013, 12:49)Hopefulness schrieb:  @pater

bin auch gerade am Kämpfen, auf Rat hier im Forum auch mit einem spez. Anwalt. Ich hatte eine Erhöhung
beantragt, welche abgelehnt wurde. Heute kam der Bescheid vom Anwalt, das auf Widerspruch jetzt von
20 auf sagenhafte 30 aufgestockt wurde. Das mit Diagnosen wie Polyneuropathie, Myelitis, Lyme und Lyme Neuroborre, Fibromyalgie, SD Funktionsstörung...

Bin erstmal baff, hätte schon mit 40 oder mehr gerechnet. Jetzt als nochmal Widerspruch einlegen *Grummel*

Naja, jetzt kann ich zumindest schon einmal die Gleichstellung beantragen.

Gruß
HF

Hallo HF,

im GdB geht es nicht hauptsächlich um die Diagnosen, z.B. die Polyneuropathie, wie macht sich die bemerkbar?
Mehr motorische Ausfälle, mehr sensible oder beides und dann an welchen Körperregionen?

Bei PNP gibt es Tabellen und Urteile von SG mit denen man relativ gut vergleichen kann.
Der Gesamt GdB wird aber wieder auf Grund der Gesamteinschränkungen vergeben, eine Summierung gibt es da nicht (Arzteinschätzung), ist also willkürlich festgelegt.

LG Rosa
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#17

Halllo Andrea!

(08.02.2013, 17:04)Andrea22 schrieb:  Verstehe ich das richtig - bei einem GdB von 50 % und EMR-Antrag ect...
ruht das bestehende Arbeitsverhältnis - und der AG kann nicht kündigen ?

Das ist so nicht richtig. Der GdB hat rechtlich nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. GdB und Antrag auf Erwerbsminderungsrente zusammen GdB und Rentenantrag zusammen bewirken NICHT das Ruhen des Arbeitsverhältnisses.

Ab GdB 50 hat man rechtlich Schwerbehindertenstatus

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html

und man bekommt als einen der Nachteilsausgleiche erweiterten Kündigungsschutz, d.h. der Arbeitgeber darf einem nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes kündigen.

Rechtsgrundlage ist SGB IX, Kapitel IV

/BJNR104700001.html#BJNR104700001BJNG002000000
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/...G002000000

http://www.integrationsaemter.de/Fachlex...index.html

Bei Gewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.
Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten haben wie sonst auch. Es entsteht z.B. Urlaubsanspruch, es kann einem aber auch gekündigt werden.

Der Rentenantrag selber bewirkt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht, nur die befristete Rentenbewilligung. Während das Antragsverfahrens ist man ganz normal weiterbeschäftigt, nun halt arbeitsunfähig.

Liebe Grüße

Annette
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Thanks given by: Andrea22
#18

Hallo!

(08.02.2013, 12:49)Hopefulness schrieb:  Heute kam der Bescheid vom Anwalt, das auf Widerspruch jetzt von
20 auf sagenhafte 30 aufgestockt wurde.

Immerhin hast Du dadurch jetzt die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag zu stellen, den hat man mit GdB 20 nicht.

Zitat:Das mit Diagnosen wie Polyneuropathie, Myelitis, Lyme und Lyme Neuroborre, Fibromyalgie, SD Funktionsstörung...

Das ist in der Tat wenig. Ich habe 50, wegen der Psyche, Höherstufengsantrag wurde abgelehnt. Jetzt führen sie zwar Folgen der Borreliose mit auf, berücksichtigen das aber trotzdem nicht, ebenso wenig wie meine Arthrose in diversen Gelenken. Angry

Zitat: Jetzt als nochmal Widerspruch einlegen

Gegen einen Widerspruchsbescheid kann man nicht noch mal Widerspruch einlegen, sondern muss beim Sozialgericht klagen. Ich klage auch, nachdem auch mein Widerspruch abgelehnt wurde.

http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=948

Liebe Grüße

Annette
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#19

[quote='Amethyst' pid='12045' dateline='1360416409']

[quote]Das ist so nicht richtig. Der GdB hat rechtlich nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. GdB und Antrag auf Erwerbsminderungsrente zusammen GdB und Rentenantrag zusammen bewirken NICHT das Ruhen des Arbeitsverhältnisses.[/quote]

Danke @ Annette - das hätte mich auch sehr gewundert.
Und wäre mich völlig NEU gewesen - deshalb meine Nachfrage bzgl dem
Posing eines Users hier.

[quote]Bei Gewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.
Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten haben wie sonst auch. Es entsteht z.B. Urlaubsanspruch, es kann einem aber auch gekündigt werden. [/quote]

Jaa


[quote]Der Rentenantrag selber bewirkt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht, nur die befristete Rentenbewilligung. Während das Antragsverfahrens ist man ganz normal weiterbeschäftigt, nun halt arbeitsunfähig.
[/quote]

Icon_trage

Herzlichen Dank @Annette !!!

LG Andrea

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#20

(09.02.2013, 08:31)Rosa45 schrieb:  Hallo HF,

im GdB geht es nicht hauptsächlich um die Diagnosen, z.B. die Polyneuropathie, wie macht sich die bemerkbar?
Mehr motorische Ausfälle, mehr sensible oder beides und dann an welchen Körperregionen?

Bei PNP gibt es Tabellen und Urteile von SG mit denen man relativ gut vergleichen kann.
Der Gesamt GdB wird aber wieder auf Grund der Gesamteinschränkungen vergeben, eine Summierung gibt es da nicht (Arzteinschätzung), ist also willkürlich festgelegt.

LG Rosa

Hallo Rosa,

sorry habe die Antwort erst jetzt Lesen können.
Es sind Motorische sowie Sensibilitätsstörungen/Schmerzstörungen.
Leztere sehr Ausgeprägt im Rücken, Füße und Hände ( habe Zeitweise echt
schwierigkeiten ein paar Schuhe anzuziehen ). Auch das vegitiative Nervensystem scheint mir permanent zu entgleisen. Die Blase spinnt ( sehr häufiges Wasserlassen ), die Verdauung spielt verrückt, Schwitzeige kalt Hände und Füße, Schwindel, Seh / Wahrnehmungsstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten.

Gruß
HF
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