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@ Pater
....schön zu wissen, das es doch auch noch ein paar Erfolgserlebnisse mit den Behörden in unserer Richtung gibt. Das macht den "Einzelnen" sich auf der Strecke befindlichen schon etwas Mut, das man nicht alles so einfach hinnimmt.
Beglückwünschen möchte ich dich nicht direkt dazu , besser wäre es schon wenn es was positives zum Gesundheitszustand geben würde!
Aber Danke für die Info darüber, das noch Möglichkeiten auf der behördlichen Strecke bestehen!
LG
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@pater
Sorry,hab Dein Alter und die Befristung verkniesknaddellt.
Kopfsache.
LG

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08.02.2013, 12:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2013, 12:50 von
Hopefulness.)
@pater
bin auch gerade am Kämpfen, auf Rat hier im Forum auch mit einem spez. Anwalt. Ich hatte eine Erhöhung
beantragt, welche abgelehnt wurde. Heute kam der Bescheid vom Anwalt, das auf Widerspruch jetzt von
20 auf sagenhafte 30 aufgestockt wurde. Das mit Diagnosen wie Polyneuropathie, Myelitis, Lyme und Lyme Neuroborre, Fibromyalgie, SD Funktionsstörung...
Bin erstmal baff, hätte schon mit 40 oder mehr gerechnet. Jetzt als nochmal Widerspruch einlegen *Grummel*
Naja, jetzt kann ich zumindest schon einmal die Gleichstellung beantragen.
Gruß
HF
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Hallo,
sorry für die EINMISCHUNG
Verstehe ich das richtig - bei einem GdB von 50 % und EMR-Antrag ect...
ruht das bestehende Arbeitsverhältnis - und der AG kann nicht kündigen ?
Das mit GdB 50 " Sonderregelungen " wie Hinzuziehung des Integrationsamts nötig sind ist mir klar....
Das man aber soweit ich @ Pater Papas verstehe - nicht gekündigt ( während EMR oder EMR-Antrag ) werden kann. Habe ich noch nie gelesen/gehört.
Zitat:Ich muss Dir etwas widersprechen Stahlkocher die 50 Prozent sind sehr wohl wichtig bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente denn somit ruht der Arbeitsverhältnis egal wie lange oder oft die Rente noch verlängert werden muss denn normal ruht das Arbeitsverhältnis je nach Branche nur 5 Jahr ab dem Tag der ersten Erwerbsminderung und mit 50% GDB so lange wie die Krankheit bzw. Rente dauert das ist sehr wohl ein großer Unterschied.
Evtl hat jemand Infos !
Lg Andrea 22
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[quote='Amethyst' pid='12045' dateline='1360416409']
[quote]Das ist so nicht richtig. Der GdB hat rechtlich nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. GdB und Antrag auf Erwerbsminderungsrente zusammen GdB und Rentenantrag zusammen bewirken NICHT das Ruhen des Arbeitsverhältnisses.[/quote]
Danke @ Annette - das hätte mich auch sehr gewundert.
Und wäre mich völlig NEU gewesen - deshalb meine Nachfrage bzgl dem
Posing eines Users hier.
[quote]Bei Gewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.
Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten haben wie sonst auch. Es entsteht z.B. Urlaubsanspruch, es kann einem aber auch gekündigt werden. [/quote]
Jaa
[quote]Der Rentenantrag selber bewirkt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht, nur die befristete Rentenbewilligung. Während das Antragsverfahrens ist man ganz normal weiterbeschäftigt, nun halt arbeitsunfähig.
[/quote]
Herzlichen Dank @Annette !!!
LG Andrea
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