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Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp
#3

Hallo Andi,

also in meinem Fall hat die Krankenkasse die komplette Rechnung (100%) übernommen. Natürlich mußt man bei der Regelversorgung(Standart) bleiben. Also ich hatte das im Vorfeld dem Zahnarzt gesagt, das ich nichts zuzahlen möchte und bei der Grundversorgung bleibe.
Und bin mit der Behandlung ganz zufrieden!

Also keine eigenen Wünsche äußern. Bei eigenen Wünschen außerhalb der Regelversorgung wird man dann auch einen Teil dazu beitragen müssen. Auch die Zahnärzte wollen mehr verkaufen. Wenn man natürlich das beste will, dann kostet es auch mehr.

LG FreeNine

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - von FreeNine - 14.01.2013, 13:25
RE: Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - von Andi2 - 05.02.2013, 18:08
RE: Härtefallregelung - Leistungen für Zahnersatz - Tipp - von FreeNine - 05.02.2013, 19:12

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